Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 20 Seiten

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einerseits nicht behindert und diese andererseits nicht hoffnungslos hinterhergehinkt werden soll.

In Artikel 5 werden die Bearbeitungsfunktionen des V-FMÜ, auch solche, die einen Mehrwert für die Ermittlungen ermöglichen, abschliessend im Detail aufgeführt. Somit können sämtliche von den Mitwirkungspflichtigen ins V-FMÜ gelieferten Daten von den zugriffsberechtigten Behörden bearbeitet werden. Artikel 9 Absatz 1 und 2 BÜPF bezeichnet wer als zugriffsberechtigte Behörde gilt und somit die Daten bearbeiten darf. Im V-FMÜ können die von den Mitwirkungspflichtigen gelieferten Daten mit weiteren Daten (s. d. Art. 4 Herkunft der Daten) ergänzt werden. Allerdings dürfen keine schützenswerte Personendaten aus weiteren Quellen ausserhalb der Fernmeldeüberwachung, das heisst auch keine Daten aus Überwachungen mit IMSI-Catchern und GovWare nach den neuen Artikeln 269bis–269quaterStPO oder Artikeln 70bis–70quaterMStP, im V-FMÜ genutzt werden, wenn diese nicht unabdingbar zur Darstellung der bereits gewonnen Daten benötigt werden, wie kryptografische Schlüssel. Das V-FMÜ kann zudem Korrespondenzdaten versenden und entgegennehmen, wie E-Mails, Fax, SMS, Telefonanrufe.

Nach Buchstaben a können einerseits vor allem Überwachungen in Echtzeit mitgehört werden, wie über Telefonie mit oder ohne Bild oder über VoIP. Andererseits können aufgezeichnete Gespräche zeitverzögert abgespielt (Nachhören) werden.

Nach Buchstaben b können die gewonnen Daten angezeigt und gedruckt werden. Dazu gehört vor allem die Protokollanalyse, aber auch Statusanzeigen, wie ob ein Telefon ein- oder ausgeschaltet wurde. Die Daten, wie SMS, E-Mail oder http-Informationen, aber auch Gespräche, werden so aufbereitet, dass sie möglichst verständlich angezeigt werden und so einfach durch die Strafverfolgungsbehörden ausgewertet werden können. Bei den von den Mitwirkungspflichtigen erhaltenen Daten, gerade bei einer Überwachung eines Internetanschlusses, handelt es sich um eine Abfolge von Zahlen und Buchstaben in grosser Menge. Diese werden mit verschiedenen Instrumenten beispielsweise so dargestellt, dass Bilder, die während einer Internetsitzung heruntergeladen wurden, wieder als solche erkennbar sind. Gedruckt werden vor allem Fallinformationen, die beispielweise für die Staatsanwaltschaft ausgedruckt werden.

Nach Buchstabe c können die erhaltenen Daten über die Mobilfunktelefone dank den bei einer Massnahme erhaltenen Koordinaten lokalisiert werden. Zum einfacheren Bearbeiten können diese in einer geografischen Karte mit weiteren Daten dargestellt werden, so dass beispielsweise bei einer Notsuche der Standort der vermissten Person schneller gefunden werden kann.

Durch das Dekodieren nach Buchstabe d werden die Daten in andere Formate umgewandelt. Beispielsweise werden empfangene oder gesendete Daten oft in spezielle Formate umgewandelt, um sie für die Übertragung zu komprimieren. Anschliessend sind sie wieder in die ursprünglichen Formate zu überführen. Die Daten werden allerdings nicht nur kodiert, sondern auch zum Schutz vor ungewolltem Lesen verschlüsselt. Mit dem entsprechenden Schlüssel können diese wieder leserlich gemacht werden.