Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/81: Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) · 37 Seiten

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verteilen, sind die Auswirkungen vernachlässigbar. Kann dank des Anspruchs auf Familienzulagen während den 14 Wochen eine Notlage abgewendet werden, können im Einzelfall Sozialhilfekosten eingespart werden.

Teil III (Finanzhilfen an Familienorganisationen) hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Kantone. Sie profitieren davon, dass die Organisationen ihre Leistungen auf lokaler Ebene effizienter und in höherer Qualität erbringen können.

3.3.2 Personelle Auswirkungen

Die Vorlagen haben keine Auswirkungen auf den Personalbestand der Kantone. Es entstehen keine Mehrkosten.

3.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Mehrausgaben sind in Bezug auf Teil I (Ausbildungszulagen ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung) und Teil II (Familienzulagen für arbeitslose alleinstehende Mütter) im Vergleich zu den Gesamtausgaben sehr klein. Die Arbeitgeber und die Selbstständigerwerbenden finanzieren rund 95 Prozent der Mehrkosten von 16 Millionen Franken pro Jahr für die Ausbildungszulagen ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung. Sie haben deshalb allenfalls geringfügig höhere Beitragssätze zu entrichten, was die Lohnkosten erhöht.

In Bezug auf Teil III der Vorlage (Finanzhilfen an Familienorganisationen) ergeben sich im Vergleich zur heutigen Situation keine Änderungen.

3.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Änderungen der vorliegenden Vorlage in Bezug auf Teil I (Ausbildungszulagen ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung) und Teil II (Familienzulagen für arbeitslose alleinstehende Mütter) sind zu gering, als dass sie sich in der schweizerischen Gesellschaft bemerkbar machen würden. In Bezug auf Teil III der Vorlage (Finanzhilfen an Familienorganisationen) ergeben sich im Vergleich zur heutigen Situation keine Änderungen.