Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/81: Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) · 37 Seiten
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15 Kantone beigetreten28. Das HarmoS-Konkordat hat die obligatorische Schuldauer von neun auf elf Jahre verlängert. Da die Kinder zwei Jahre früher eingeschult werden, hat sich mit HarmoS am Austrittsalter aus der obligatorischen Schule nichts geändert. Neu ist hingegen, dass das HarmoS-Konkordat den 31. Juli für alle Beitrittskantone obligatorisch als Stichtag für die Einschulung festgesetzt hat. Vor Einführung von HarmoS hatte etwa ein Viertel der Kantone den 30. April als Stichtag.
In diesen Kantonen sind die Schüler nun bei Schuleintritt im Schnitt drei Monate jünger. In den HarmoS-Beitrittskantonen beginnen somit die Schüler, sofern sie die obligatorische Schule in der regulär vorgesehenen Zeit abschliessen29, zwischen 15 Jahren und 1 Monat und 16 Jahren und 1 Monat die nachobligatorische Ausbildung. In vielen HarmoS-Beitrittskantonen akzentuiert sich somit das Problem, dass die Eltern erst Monate nach dem Beginn der nachobligatorischen Ausbildung ihrer Kinder die betragsmässig höheren Ausbildungszulagen erhalten.
In den Kantonen, die HarmoS nicht beigetreten sind, dauert die obligatorische Schulpflicht insgesamt 9 (Einschulung mit dem vollendeten 6. Altersjahr) oder 11 Schuljahre (Einschulung mit dem vollendeten 4. Altersjahr). Einzig der Kanton Appenzell-Ausserrhoden kennt nur acht obligatorische Schuljahre (Einschulung mit dem vollendeten 6. Altersjahr). In Appenzell-Ausserrhoden beenden die Kinder die obligatorische Schulzeit somit bereits nach dem vollendeten 14. Altersjahr. Normalerweise besuchen sie aber noch das neunte Schuljahr, d.h. das letzte Schuljahr auf Sekundarstufe I. In den Kantonen, die HarmoS nicht beigetreten sind, ist der Stichtag für die Einschulung nach wie vor unterschiedlich geregelt. Dennoch ist davon auszugehen, dass schweizweit viele Jugendliche ihre nachobligatorische Ausbildung vor ihrem 16. Geburtstag beginnen.
Bildungslandschaft in den EU-/EFTA-Ländern sowie in drei weiteren Vertragsstaaten
Sofern eine zwischenstaatliche Vereinbarung es vorsieht, werden Familienzulagen auch für Kinder mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet. Für die Ausgestaltung der neuen Bestimmung zu den Ausbildungszulagen ist es daher von Belang, wie lange die obligatorische Schule in den Vertragsstaaten dauert.
Eine Auswertung der auf der Eurydice-Datenbank abrufbaren Ländergraphiken30 zeigt folgende Ergebnisse: In sieben EU-/EFTA-Ländern31 dauert die obligatorische Schule bis 15 Jahre, in 19 Ländern32 bis 16 Jahre, in einem Land33 bis 17 Jahre und in vier Ländern34 bis 18 Jahre. Nach Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien werden ebenfalls Familienzulagen nach FamZG35 exportiert. In diesen Ländern dauert die obligatorische Schule bis 14.5 bzw. bis 15 Jahre. Die Auswertung zeigt, dass die Dauer der obligatorischen Schule in den Vertragsstaaten erheblich variiert.
28 Sieben Kantone haben den Beitritt abgelehnt und in vier Kantonen ist noch offen, ob sie dem Konkordat beitreten.
29 Je nach Kanton besuchen zwischen 18 und 35 Prozent der Schüler die obligatorische Schule mindestens ein Jahr länger als üblich.
30 Abrufbar unter: https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/index.php/Countries. Bei den Ländergraphiken handelt es sich um eine vereinfachte, pauschale Darstellung, Abweichungen von den jeweiligen Altersgrenzen sind insbesondere in föderalen Staaten möglich.
31 Griechenland, Liechtenstein, Kroatien, Österreich, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern.
32 Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Schweden, Slowakei, Spanien, Ungarn.
33 Rumänien.
34 Belgien, Deutschland, Niederlande, Portugal.
35 Nach FLG werden Familienzulagen zudem in einige weitere Länder exportiert.