Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/81: Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) · 37 Seiten
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behoben werden, indem Ausbildungszulagen ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung ausgerichtet werden sollen.
Das Anliegen, die Ausbildungszulagen bereits ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung auszurichten, wurde auch im Parlament eingebracht. Am 17. März 2016 hat Nationalrat Stefan Müller-Altermatt die Parlamentarische Initiative (16.417) Ausbildungszulagen ab dem Beginn der Ausbildung statt aufgrund des Geburtstages ausrichten eingereicht. Darin verlangt er, das Familienzulagengesetz dahingehend anzupassen, dass für Kinder bereits ab dem effektiven Beginn der nachobligatorischen Ausbildung Ausbildungszulagen ausgerichtet werden anstatt erst ab dem vollendeten
16. Altersjahr. Die SGK-N hat der Pa.Iv. am 12. Mai 2017 mit 20:2 Stimmen bei 0 Enthaltungen Folge gegeben16. Die SGK-S hat ihr an ihrer Sitzung vom 14. August 2017 ebenfalls mit 11:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen Folge gegeben17.
1.1.1.2 Familienzulagen für arbeitslose alleinstehende Mütter
Eine Lücke entsteht für den Bezug von Familienzulagen, wenn eine arbeitslose alleinstehende Frau ein Kind gebärt und keine andere Person einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen kann, wie bspw. in Folge einer fehlenden Vaterschaftsanerkennung18. In der Zeit, in der die arbeitslose Mutter EO-Mutterschaftsentschädigung bezieht, hat sie selber keinen Anspruch auf Familienzulagen nach Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 198219 (AVIG), Erwerbsersatzgesetz vom 25. September 195220 (EOG) oder FamZG. Die Kantone können bereits heute in ihren Familienzulagengesetzen vorsehen, dass diese Mütter Zulagen als Nichterwerbstätige erhalten. Eine solche Regelung hat allerdings nur der Kanton Genf getroffen. Somit erhalten die arbeitslosen alleinstehenden Mütter – ausser im Kanton Genf – während der 14 Wochen EO-Mutterschaftsentschädigung keine Familienzulagen bzw. Zuschläge zum Taggeld und zwar weder für das neugeborene Kind, noch für allfällige bereits vorhandene Kinder.
Mittels einer Motion21 von Ständerätin Seydoux-Christe wurde der Bundesrat deshalb beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, mit welcher diese Lücke geschlossen wird.
1.1.2 Finanzhilfen an Familienorganisationen
Auf Antrag des Bundesrates bewilligt das Parlament jährlich den Kredit A231.0243 „Familienorganisationen“22. Über diesen Kredit kann der Bund Organisationen, die Aufgaben zugunsten von Familien wahrnehmen, mittels Finanzhilfen unterstützen. Die Finanzhilfen können ausschliesslich an gesamtschweizerisch oder sprachregional tätige Familienorganisationen ausgerichtet werden, die gemeinnützig, konfessionell neutral und parteipolitisch unabhängig sind. Die Höhe des Kredits beläuft sich gegenwärtig (2017) auf 2 Millionen Franken. Die Finanzhilfen werden auf der Basis von vierjährigen Verträgen ausgerichtet. In der laufenden Vertragsperiode (2016-2019) werden fünf Familienorganisationen über den Kredit „Familienorganisationen“ subventioniert: Der Dachverband Pro Familia Schweiz23, der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse),
16 https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-n-2017-05-12.aspx
17 https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-s-2017-08-15.aspx
18 Als Vater gilt, wer zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist (Art. 255 Abs. 1 ZGB). Ist der Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet, so kann das Kindesverhältnis zum Vater durch Anerkennung begründet werden (Art. 260 Abs. 1 ZGB). Der ledige Vater kann das Kind vor oder nach der Geburt bei einem Zivilstandsamt anerkennen. Ist der Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet und hat er das Kind nicht anerkannt, so entsteht zwischen ihm und dem Kind kein Kindesverhältnis, welches ihn gestützt auf Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a FamZG zum Bezug von Familienzulagen berechtigen würde.
19 SR 837.0
20 SR 834.1
21 Motion (13.3650) Seydoux-Christe, Familienzulagen für alle, auch für arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen.
22 bis 2016 Kredit A2310.0333 „Dachverbände der Familienorganisationen“.
23 Pro Familia Schweiz hat mit folgenden Organisationen einen Untervertrag abgeschlossen: Stiftung Elternsein, Männer CH, Pro Juventute, Schweizerischer Fachverband für Mütter- und Väterberatung,