Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/81: Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) · 37 Seiten
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4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu
nationalen Strategien des Bundesrates
4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 201679 zur Legislaturplanung 2015– 2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201680 über die Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt. Ziel 9 der Legislaturplanung 2015-2019 ist die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern. Insbesondere sollen die Familien gestärkt und die soziale und wirtschaftliche Armut in der Schweiz bekämpft werden. Die geplanten Änderungen im FamZG – Ausbildungszulagen ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung, Familienzulagen für arbeitslose alleinstehende Mütter und gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen – tragen zur Erreichung dieses Legislaturziels bei. Deshalb hat der Bundesrat die Umsetzung dieser Anliegen in seine Ziele für das Jahr 2017 aufgenommen81.
4.2 Verhältnis nationalen Strategien des Bundesrates
Die vorliegende Vorlage hat keine direkten Zusammenhänge zu nationalen Strategien des Bundesrates.
79 BBl 2016 1105
80 BBl 2016 5183
81 Vgl. Ziel 3 Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Band II der Ziele des Bundesrates 2017.