Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/9: Ausführungsverordnungen zur Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache; sowie weitere Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich · 28 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.525802 / 316.1/2015/00001

10. Abschnitt: Überwachung der Ankunft am FlughafenIDP Antrag SEM BRA EJPD Adaptations de la loi fédérale sur les étrangers (LEtr) "paquet législatif LEtr". Ouverture de la procédure de consultation

In diesem Abschnitt wird das Verfahren zur Überwachung der Ankunft am Flughafen mit technischen Erkennungsmitteln geregelt. Es werden keine materiellen Änderungen an den Bestimmungen vorgenommen.

Art. 53 Gesichtserkennungssystem

Artikel 53 entspricht dem geltenden Artikel 45 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.

Art. 54 Inhalt des Gesichtserkennungssystems

Artikel 54 entspricht dem geltenden Artikel 46 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.

Art. 55 Voraussetzungen für die Datenerfassung

Artikel 55 entspricht dem geltenden Artikel 47 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.

Art. 56 Voraussetzungen für die Datenabfrage

Artikel 56 entspricht dem geltenden Artikel 48 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.

Art. 57 Vorgehen bei der Datenabfrage

Artikel 57 entspricht dem geltenden Artikel 49 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.

Art. 58 Datenbekanntgabe

Artikel 58 entspricht dem geltenden Artikel 50 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.

Art. 59 Löschung der Daten

Artikel 59 entspricht dem geltenden Artikel 51 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.

Art. 60 Verantwortlichkeit

Artikel 60 entspricht dem geltenden Artikel 52 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.

Art. 61 Rechte der Betroffenen, Datensicherheit, Statistik und Auswertung

Artikel 61 entspricht dem geltenden Artikel 53 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.