Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/9: Ausführungsverordnungen zur Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache; sowie weitere Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich · 28 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 24Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.525802 / 316.1/2015/00001
10. Abschnitt: Überwachung der Ankunft am FlughafenIDP Antrag SEM BRA EJPD Adaptations de la loi fédérale sur les étrangers (LEtr) "paquet législatif LEtr". Ouverture de la procédure de consultation
In diesem Abschnitt wird das Verfahren zur Überwachung der Ankunft am Flughafen mit technischen Erkennungsmitteln geregelt. Es werden keine materiellen Änderungen an den Bestimmungen vorgenommen.
Art. 53 Gesichtserkennungssystem
Artikel 53 entspricht dem geltenden Artikel 45 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.
Art. 54 Inhalt des Gesichtserkennungssystems
Artikel 54 entspricht dem geltenden Artikel 46 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.
Art. 55 Voraussetzungen für die Datenerfassung
Artikel 55 entspricht dem geltenden Artikel 47 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.
Art. 56 Voraussetzungen für die Datenabfrage
Artikel 56 entspricht dem geltenden Artikel 48 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.
Art. 57 Vorgehen bei der Datenabfrage
Artikel 57 entspricht dem geltenden Artikel 49 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.
Art. 58 Datenbekanntgabe
Artikel 58 entspricht dem geltenden Artikel 50 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.
Art. 59 Löschung der Daten
Artikel 59 entspricht dem geltenden Artikel 51 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.
Art. 60 Verantwortlichkeit
Artikel 60 entspricht dem geltenden Artikel 52 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.
Art. 61 Rechte der Betroffenen, Datensicherheit, Statistik und Auswertung
Artikel 61 entspricht dem geltenden Artikel 53 VEV. Er erfährt materiell keine Änderung.