Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 28 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung HHV
− Gebiet, in dem der Holzeinschlag vorgenommen worden ist, inkl. Angabe der Parzellennummern und der Waldeigentümerschaft;
− Menge, ausgedrückt in Volumen, Gewicht oder Anzahl Produkteinheiten;
− Zeitraum, in dem der Holzschlag durchgeführt worden ist;
− Name und Anschrift des Abnehmers, an den das Holz geliefert worden ist;
− Dokumentation der Schlagbewilligung oder andere Nachweise dafür, dass das geerntete Holz den geltenden Rechtsvorschriften entspricht.
Die Einhaltung dieser Anforderungen kann anhand formloser Unterlagen wie Bestellungen, Rechnungen, Abgabescheine oder elektronischen Dokumente nachgewiesen werden. Liegen keine Ermittlungen oder berechtigte Verdachtsmomente gegen die betreffende Waldeigentümerin bzw. -bewirtschafterin vor, darf davon ausgegangen werden, dass der Holzschlag legal erfolgt ist. Der Einbezug einer Inspektionsstelle sollte nicht notwendig sein. Risikobewertungs- und Risikominderungsverfahren nach Artikel 6 bzw. 7 sind in der Regel aufgrund der bewährten Gesetzeslage und des funktionierenden flächendeckenden Vollzugs bei dem im Schweizer Wald geerntetem Holz ebenfalls nicht erforderlich.
Wird Holz aus dem Schweizer Wald ausgeführt, weiterverarbeitet und wiedereingeführt, ist die erneute Inverkehrbringung für das in die Schweiz importierende Unternehmen praktisch mit keinem zusätzlichen Aufwand verbunden; es muss in einem solchen Fall lediglich aufgezeigt werden können, dass es sich um dasselbe Holz handelt.
Diese geringfügigen zusätzlichen Aufwände erscheinen im Hinblick auf die Vorteile, welche die HHV der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft bezüglich Wettbewerbsnachteilen gegenüber ihrer Europäischen Konkurrenz, bringt (ungehinderter Zugang in den EU-Markt) verkraftbar.
5.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Wälder bieten vielfältigen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen (Waldleistungen, Waldfunktionen), darunter die Bereitstellung von Holz und anderen forstwirtschaftlichen Erzeugnissen. Wälder erbringen Umweltleistungen, die für die Menschheit wesentliche Bedeutung haben, zum Beispiel die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemfunktionen sowie den Schutz des Klimasystems.
Illegaler Holzeinschlag und Handel ist weltweit noch ein weit verbreitetes Problem und daher von grosser internationaler Bedeutung. Er bedroht die Wälder in erheblichem Masse, da er zur Entwaldung und zur Schädigung der Wälder beiträgt. Durch Entwaldung werden rund 17 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verursacht (vgl. Ziff. 1.1). Illegaler Holzschlag und Handel bedroht die biologische Vielfalt und untergräbt die nachhaltige Bewirtschaftung und Entwicklung der Wälder sowie die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Inverkehrbringer, die im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften handeln (Wettbewerbsverzerrung, Dumping).
Ausserdem trägt illegaler Holzschlag und Handel zu Wüstenbildung und Bodenerosion bei und kann die Folgen von extremen Wetterereignissen und von Überschwemmungen verschärfen. Darüber hinaus hat der illegale Holzeinschlag und Handel soziale, politische und wirtschaftliche Folgen, die Fortschritte in Bezug auf verantwortungsvolle Staatsführung häufig zunichtemachen und die Lebensgrundlagen der vom Wald abhängigen örtlichen Bevölkerungsgemeinschaften bedrohen; illegaler Holzeinschlag und Handel kann auch mit bewaffneten Konflikten in Verbindung gebracht werden.
Die Bekämpfung des Problems des illegalen Holzeinschlags und Handels im Rahmen dieser Vorlage wird nicht nur die oben erläuterten negativen Auswirkungen bekämpfen helfen, sondern voraussichtlich in kostengünstiger Weise zu den Bemühungen der Schweiz um die Ein-
27/28 054.10-00772/00002/00018/R114-1275