Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 28 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung HHV
problematisch ist, weil diese auf der grossflächigen Abholzung vom Regenwald beruht. Die nun vorliegende Verordnung regelt aber nur das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen im Sinne der gleichlautenden Motionen Föhn und Flückiger und enthält keine Ausführungsvorschriften zu Artikel 35e Absatz 3 USG.
Die neuen Bestimmungen im USG bilden die gesetzliche Grundlage für den Erlass der vorliegenden Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Handel mit Holz und Holzerzeugnissen (Holzhandelsverordnung, HHV; SR noch nicht bekannt) durch den Bundesrat. Damit liegt die durch die beiden Motionen Föhn und Flückiger geforderte, mit der EUTR gleichwertige Regelung vor, die es ermöglicht, die bestehenden Handelshemmnisse mit der EU zu reduzieren; festzuhalten ist aber, dass eine vollständige Gleichbehandlung von Inverkehrbringern aus der Schweiz und der EU nur durch eine vertragliche Lösung (gegenseitige Anerkennung) erreicht werden kann. Eine Vereinbarung könnte beispielsweise in Form eines neuen Kapitels des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitäts-bewertungen (MRA) erfolgen. Inwiefern entsprechende Verhandlungen mit der EU aufgenommen werden sollen, wird der Bundesrat unter Berücksichtigung des europapolitischen Gesamtkontextes zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Die Einführung einer der EUTR analogen Regelung stellt eine Grundlage für entsprechende Gespräche mit der EU dar (BBl 2019 1255). Ausserdem unterstützt die Schweiz mit der USG-Änderung die internationalen Bestrebungen, illegal eingeschlagenes Holz aus dem Markt zu verdrängen, und entspricht damit dem Ziel 15 der Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030 (Etablierung einer globalen und nationalen nachhaltigen Waldwirtschaft).
4/28 054.10-00772/00002/00018/R114-1275