Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 28 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung HHV

scheinigungen, die im Rahmen von durch unabhängigen Dritten überprüften Regelungen ausgestellt wurden, mit in die Risikobewertung aufgenommen werden (vgl. hierzu im Übrigen Ziffer 4 Seite 7 des EUTR-Leitfadens vom 12.2.2016).

Buchstaben b und c: Bei der Anwendung der Kriterien nach Buchstabe a – f ist neben der Häufigkeit von illegalem Holzeinschlag bei spezifischen Baumarten (Buchstabe b) insbesondere zu berücksichtigen, wo das Holz geschlagen wurde und ob vom betreffenden Land bzw. der betreffenden Region illegale Holzeinschläge bekannt sind (Buchstabe c).

Buchstabe d: Zu den unter Buchstabe d aufgelisteten Sanktionen gehören zum Beispiel Embargos der Vereinten Nationen. Es ist festzuhalten, dass in der Schweiz gemäss Artikel 2 Absatz 1 Embargogesetz (EmbG; SR 946.231) der Bundesrat für die Verhängung von Sanktionen zuständig ist.

Buchstabe e: Je komplexer die Lieferkette, desto schwieriger kann sich die Rückverfolgung der Herkunft des Holzes gestalten. Wenn die benötigten Angaben an einem Punkt der Lieferkette nicht beigebracht werden können, erhöht sich das Risiko, dass illegal geschlagenes Holz in die Lieferkette gelangt (vgl. zur Komplexität der Lieferkette auch Ziff. 3 des EUTR-Leitfadens). Risikorelevant ist auch, ob von einem Unternehmen aus der Lieferkette bekannt ist, dass es bereits in Fälle von illegalem Holzeinschlag involviert war.

Buchstabe f: Der ordnungspolitische Rahmen im Ursprungsland kann die Zuverlässigkeit der Nachweise nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe g, wonach die einschlägigen Rechtsvorschriften des Ursprungslandes eingehalten wurden, beeinträchtigen. Deshalb muss nach Buchstabe f auch das Korruptionsrisiko in den betroffenen Ländern berücksichtigt werden. Über das Ausmass der Korruption in einem Land oder in einer bestimmten Region existieren im Normalfall diverse allgemein zugängliche Informationen. Die Konsultation des Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index CPI)11 von Tranparency International bietet sich hierzu an. Auch die weitere Indikatoren für eine gute Regierungsführung der Weltbank (Worldwide Governance Indicators WGI)12 sollen wo angezeigt berücksichtigt werden. Bei der Bewertung der Kriterien nach Buchstabe b und c ist auch die Berücksichtigung von Indizien für geschäftliche Risiken oder andere Indikatoren für ordnungspolitische Schwächen Rechnung zu tragen (vgl. Ziff. 4 S. 7 des EUTR-Leitfadens).

Artikel 7 Risikominderung

1

Erweist sich das Risiko, dass das Holz oder die Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag oder illegalem Handel stammen, nicht als vernachlässigbar, so müssen die Erstinverkehrbringer mittels weiterer Abklärungen und Massnahmen eine Risikominderung durchführen.

2

Erweist sich das Risiko nach Durchführen der Risikominderung weiterhin als nicht vernachlässigbar, so dürfen sie das Holz oder die Holzerzeugnisse nicht in Verkehr bringen.

Artikel 7 zur Risikominderung stützt sich auf Artikel 35f Absatz 2 Buchstabe a USG. Die Bestimmung entspricht inhaltlich Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c EUTR.

Ergeben sich aufgrund der Risikobewertung nach Artikel 6 nicht vernachlässigbare Risiken, dass das Holz oder die Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag oder illegalem Handel stammen, so müssen die Erstinverkehrbringer diese Risiken mit Hilfe eines Risikominderungsverfahrens auf wirksame Weise weitestgehend begrenzen und dafür weitere Abklärungen treffen. Konkret müssen alle geeigneten Abklärungen und Massnahmen getroffen werden, damit die Wahrscheinlichkeit, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag in Verkehr gebracht werden, auf ein vernachlässigbares Mass verkleinert wird. Ist dies nicht der Fall, können weitere Informationen oder Dokumente eingeholt werden. Hierzu kann z.B. eine Überprüfung durch unabhängige Dritte angezeigt sein. Wenn eine umfassende Bewertung sowohl der produktspezifischen als auch der allgemeinen Informationen keinen Anlass zu Besorgnis geben,

11 https://www.transparency.org/cpi2019?/news/feature/cpi-2019 (besucht am 27.01.2020)

12 https://info.worldbank.org/governance/wgi/ (besucht am 27.01.2020) 13/28 054.10-00772/00002/00018/R114-1275