Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/59: Verordnung über die Ausführungsbestimmungen betreffend das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register · 34 Seiten
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Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register detailliert begründet und es wurde aufgezeigt, welche Alternativen für die vorgeschlagenen Anpassungen vorlagen.2 Besonders hervorzuheben ist dabei, dass den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen das Prinzip zugrunde lag, dass der bewährte und ausgewogene schweizerische Rechtsrahmen aufgrund von DLT-/Blockchain-Anwendungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird, sondern bei Bedarf gezielt spezifische Anpassungen vorgenommen werden. Dieses Konzept wird wo immer möglich auch auf der Stufe der Bundesratsverordnungen beibehalten: So knüpfen beispielsweise in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) die Bestimmungen zu den DLT-Handelssystemen weitgehend an den bewährten Bestimmungen über Handelsplätze und Zentralverwahrer an.
Für weitergehende Ausführungen wird auf Erläuterungen unter den Ziffern 3 und 4 verwiesen. Besonders hinzuweisen ist dabei auf den Umstand, dass im Zusammenhang mit der Änderung der Geldwäschereiverordnung (GwV; SR 955.01) u.a. geprüft wurde, inwieweit die Verordnung in Bezug auf Wallet-Anbieter präzisiert und angepasst werden sollte. Vorgeschlagen wird eine Lösung, die sowohl für Handelsplattformen als auch für Wallet-Anbieter gilt. Diese löst sich vom bestehenden Konzept der Verfügungsmacht und orientiert neu am Kriterium der dauernden Geschäftsbeziehung. Für weitergehende Ausführungen zu den geprüften Alternativen wird auf Erläuterungen unter den Ziffern 3.5 und 4.5 verwiesen.
1.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist mit den Zielen 2020 des Bundesrates vereinbar (Ziel 3) und entspricht der Finanzmarktpolitik des Bundesrates vom Oktober 2016. Sie ist zudem Bestandteil des Aktionsplans «Digitale Schweiz».3
1.3 Ausarbeitung des Entwurfs
Die Verwaltung hat bei der Ausarbeitung des Entwurfs zur Anpassung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (vgl. Ziffern 3.6 und 4.7) die folgenden anerkannten Expertinnen und Experten konsultiert und im Rahmen von drei Gesprächsrunden angehört:
– Andreas Glarner, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Partner bei MME Legal | Tax | Compli-
ance
– Martin Hess, Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner bei Wenger & Vieli AG
– Stefan Kramer, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Partner bei Homburger AG
– Hans Kuhn, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich und Lehrbeauftragter an der Universi-
tät Luzern
– Reto Künzi, Rechtsanwalt, Leiter Legal Securities & Exchanges bei SIX Group
– Luzius Meisser, MSc Computer Science, MA Economics, Meisser Economics AG
– Cornelia Stengel, Dr. iur., Rechtsanwältin, Partnerin bei Kellerhals Carrard
2 BBl 2020 233, 242 ff.
3 Vgl. auch BBl 2020 233, 250.
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