Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/82: Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1148 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 34 Seiten

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Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Ein delegierter Rechtsakt kann nur in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament oder der Rat grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten keine Einwände erhebt.

Artikel 115 Ausschussverfahren Die Europäische Kommission wird von einem Ausschuss gemäss der Verord-

nung (EU) Nr. 182/2011 unterstützt.

Kapitel II: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 119 Inkrafttreten Diese Bestimmung hält fest, dass die Verordnung am 1. Juli 2021 in Kraft

getreten ist.