Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/82: Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1148 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 34 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 34Fedlex · Erläuternder Bericht
Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Ein delegierter Rechtsakt kann nur in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament oder der Rat grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten keine Einwände erhebt.
Artikel 115 Ausschussverfahren Die Europäische Kommission wird von einem Ausschuss gemäss der Verord-
nung (EU) Nr. 182/2011 unterstützt.
Kapitel II: Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 119 Inkrafttreten Diese Bestimmung hält fest, dass die Verordnung am 1. Juli 2021 in Kraft
getreten ist.