Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/95: Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) · 36 Seiten

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den an der Abrede beteiligten Unternehmen die sog. «Kartellrente» finanzieren. Zudem wäre es für die Geschädigten deutlich schwieriger, allfällige Ansprüche gegen mutmassliche Kartelldelinquenten zivilrechtlich durchzusetzen, da sie in einem Zivilprozess neben dem Vorliegen einer harten Wettbewerbsabrede als qualitatives Element der Erheblichkeit auch deren quantitativen Charakter nachweisen müssen, was ohne umfassende Marktanalysen in der Regel nicht möglich ist. Somit würden die Bemühungen des Bundesrates betreffend die Verbesserungen des Kartellzivilrecht unterlaufen.

5.3.2 Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Die vorgeschlagenen materiell-rechtlichen Anpassungen (mit Ausnahme der Umsetzung der Motion 18.4282 Français) führen zu einer höheren präventiven Wirkung des KG und verbessern die Rechtssicherheit und Effizienz in der Durchsetzung des KG (Verbesserung des Vollzugs). Die Motion Français dürfte in den nächsten Jahren (bis neue Entscheide des Bundesgerichts vorliegen) zu Rechtsunsicherheit, einer Verlängerung der Verfahren, zu abnehmendem Wettbewerbsdruck und somit zu höheren Preisen führen. Abgesehen von der durch die Motion 18.4282 Français geforderten Revision von Artikel 5 KG tragen die in dieser Revisionsvorlage vorgeschlagenen Anpassungen gemeinsam dazu bei, dass der Wettbewerb im Sinne einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung gefördert wird. Die Stärkung des Wettbewerbs könnte positive Effekte auf die Produktivität haben, sowie Anreize zur Innovation anheben. Die Standortattraktivität der Schweiz könnte ebenfalls mit diesen Veränderungen gestärkt werden. Daraus ergeben sich tendenziell positive Effekte auf das BIP-Wachstum der Schweiz. Von Bedeutung ist ebenfalls der Einfluss eines verstärkten Wettbewerbs auf das schweizerische Preisniveau. Ein verstärkter Wettbewerb dürfte in der längeren Frist zu tieferen Preisen in konzentriertem Märkten in der Schweiz führen. Schliesslich nähert sich das Schweizer Kartellrecht mit den vorgeschlagenen Massnahmen auch den internationalen Standards (EU, USA etc.) an, womit ebenfalls der international ausgerichtete Standort Schweiz weiter gestärkt wird.

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Auswirkungen auf die Gesellschaft sind mit der vorliegenden Revisionsvorlage nicht zu erwarten.

5.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Es ist nicht von Auswirkungen auf die Umwelt auszugehen, da die vorgeschlagenen Anpassungen am KG die unternehmerischen Praktiken im Umweltbereich wahrscheinlich nicht entscheidend beeinflussen werden.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die vorgeschlagenen Bestimmungen stützen sich auf Artikel 96 Absatz 1 der Bundesverfassung. Danach erlässt der Bund Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen.

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Teilrevision des KG steht weder mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz noch mit ihren Verpflichtungen gegenüber der EU in Widerspruch.