Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/95: Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) · 36 Seiten
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Effekte des Zusammenschlusses ausgleichen, haben die Wettbewerbsbehörden den Zusammenschluss zu genehmigen. Die Effizienzgründe sind von den Unternehmen nachzuweisen. Mit der Berücksichtigung der Effizienzvorteile geht auch die Wahl eines Wohlfahrtsmasses bzw. des zu verwendenden Wohlfahrtsstandards einher. Der Bundesrat schlägt bezüglich Artikel 10 VE-KG die Verwendung eines dynamischen Konsumentenwohlfahrts-Standards vor (die europäische sowie diverse weitere Wettbewerbsbehörden weichen bei der Zusammenschlusskontrolle ebenfalls vom Gesamtwohlfahrts-Standard ab). Dieser rückt eine Maximierung der Konsumentenwohlfahrt über die Zeit in den Vordergrund. Somit sind nicht nur statische, sondern auch ökonomisch wichtige dynamische Effekte zu berücksichtigen: Fallen bei einem Zusammenschluss beispielsweise Synergien im Bereich Forschung und Entwicklung an, die sich zwar nicht unmittelbar, aber nachweislich mittelfristig auf die Preise der Produkte oder Dienstleistungen auswirken, können diese berücksichtigt werden. Damit Effizienzgewinne bei der wettbewerbsrechtlichen Würdigung eines Zusammenschlussvorhabens berücksichtigt werden können, müssen sie neben der Bedingung, dass die Vorteile auch den Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommen, auch den beiden Erfordernissen genügen, dass die Effizienzen überprüfbar und zusammenschlussspezifisch sind.
Mit der Einführung des SIEC-Tests können Zusammenschlüsse, die wettbewerbshemmend wirken und deren negative Effekte nicht durch Effizienzvorteile ausgeglichen werden, eher unterbunden werden als unter dem bestehenden Regime. Der internationale Vergleich zeigt zudem, dass der Wechsel zum SIEC-Test mit wenigen Veränderungen bezüglich Interventionsrate (siehe Ziff. 3), Rechtssicherheit und Komplexität einhergeht und dass die Erfahrungen insgesamt positiv ausfallen.76 Der SIEC-Test erlaubt eine einfachere Erfassung problematischer Zusammenschlüsse und die umfassende Prüfung ihrer negativen und positiven Effekte. Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle jedoch festzuhalten, dass sich die hier genannten Untersuchungen auf den «klassischen» Marktbeherrschungstest (wonach ein Zusammenschluss bei Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung untersagt werden kann) beziehen und nicht auf den in der Schweiz verwendeten «qualifizierten» Markbeherrschungstest (wonach für eine Untersagung zusätzlich zur Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung mit dieser eine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs einhergehen muss).
Auch für die Schweiz sind bezüglich Rechtssicherheit, Komplexität und Aufwand keine grossen Änderungen zu erwarten. So bleiben die Beurteilungsschritte der Wettbewerbsbehörden bis auf die Berücksichtigung der Effizienzvorteile konzeptionell grundsätzlich gleich. Zudem wird sich die WEKO auf die bestehende, breite Rechtspraxis der EU (und insbesondere auf die Leitlinien der Europäischen Kommission77) abstützen können. Im Zusammenhang mit der Meldung des Zusammenschlusses dürfte sich der Aufwand für die Unternehmen im heutigen Rahmen bewegen, haben sie doch abgesehen von den Effizienzgründen grundsätzlich die gleichen Informationen wie in der geltenden Zusammenschlusskontrolle einzureichen.
Für jene Zusammenschlüsse, die sich als problematisch erweisen und vertieft zu prüfen sind (durchschnittlich 2 von 30 gemeldeten Zusammenschlüssen pro Jahr78), wird der Aufwand für die Unternehmen und die Wettbewerbsbehörden wegen des veränderten Beurteilungsmasses höher ausfallen. Zusammenschlüsse, die nicht problematisch sind, werden dagegen kaum mit höherem Aufwand verbunden sein. Bezüglich Veränderung der Interventionsrate ist Folgendes zu beachten: Die Interventionsschwelle wird mit dem SIEC-Test einerseits nach unten gesetzt, andererseits mit der Berücksichtigung von Effizienzen auch wieder angehoben. Während international betrachtet die Interventionsrate bei Wechseln zum SIEC-Test entsprechend
76 OECD, 2009, Roundtable on the Standard for Merger Review, with a Particular Emphasis on Country Experience with the Change of Merger Review Standard from the Dominance Test to the SLC/SIEC Test, S. 8.
77 Europäische Kommission, Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäss der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl C 031 vom 5.2.2004, S. 5.
78 Berechnungen auf Grundlage der Daten in den Jahresberichten der WEKO von 2011 bis 2019, verfügbar unter: www.weko.admin.ch > Praxis > Jahresberichte.