Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/95: Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) · 36 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht

1.3 Ziele dieser Revision

1.3.1 Vorschläge des Bundesrates zur Teilrevision

Nach dem Scheitern der Revision von 2012 ist der Bundesrat weiter der Ansicht, dass die Teilrevision einiger Bereiche des KG notwendig ist, um eine bessere Wirksamkeit und Umsetzung zu erreichen. Die Revision der Zusammenschlusskontrolle war bereits im Rahmen der Vorlage von 2012 zur Revision des KG vorgeschlagen und vom Ständerat sowie der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) unterstützt worden. Weil das aktuelle Kontrollsystem den negativen und positiven Auswirkungen von Zusammenschlüssen zu wenig Rechnung trägt und die Digitalisierung der Märkte fortschreitet, schlägt der Bundesrat vor, den im KG vorgesehenen qualifizierten Marktbeherrschungstest durch den unter anderem in der EU verwendeten SIEC-Test (Significant Impediment to Effective Competition) zu ersetzen. Durch die Verwendung des SIEC-Test könnten Zusammenschlüsse, die den Wettbewerb behindern und deren negative Effekte nicht durch Effizienzvorteile ausgeglichen werden, leichter unterbunden werden als unter dem bestehenden Regime. Im Zusammenhang mit seinem Bericht vom 22. Juni 2016 «Behinderung von Parallelimporten»24 hielt der Bundesrat fest, dass mit einer Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle eine gewisse Intensivierung des Wettbewerbs einhergehen könnte. Eine solche könnte dazu führen, dass durch Parallelimporte erzielte günstigere Einkaufskonditionen eher an die Endkunden weitergegeben werden. Daher kündigte er in diesem Rahmen an, eine Vorlage zur Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle auszuarbeiten. Eine Angleichung an den in der EU verwendeten Test könnte zudem die Zusammenarbeit in einer zunehmend digitalisierten und damit grenzenlosen Wirtschaft erleichtern.

Am 12. Februar 2020 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des KG vorzubereiten. Die vorliegende Vorlage soll neben einer Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle zwei zusätzliche, aus der KG-Revision von 2012 hervorgegangene technische Elemente einbeziehen, namentlich die Stärkung des Kartellzivilrechts und die Verbesserung des Widerspruchsverfahrens. Diese Elemente, die im Parlament zwischen 2012 und 2014 kaum diskutiert wurden, sollen eine bessere Wirksamkeit und Umsetzung des KG ermöglichen.

Das Vernehmlassungsverfahren war für das Jahr 2020 angekündigt worden. Die Arbeiten mussten jedoch zeitweise ausgesetzt werden, weil andere Aufgaben im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie Priorität hatten. Diese Reform schliesst zudem die Umsetzung der Motion 18.4282 Français ein, die am 1. Juni 2021 vom Parlament angenommen wurde (vgl. Ziff. 1.3.3).

1.3.2 Umsetzung der Motion 16.4094 Fournier

Am 5. März 2018 hat das Parlament die Motion 16.4094 Fournier «Verbesserung der Situation der KMU in Wettbewerbsverfahren» teilweise angenommen. Diese enthält vier Forderungen: die Gerichtsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem Fristen in die Gesetzgebung aufgenommen werden; Informationen über laufende Verfahren und die Entscheide der WEKO erst zu veröffentlichen, wenn sie rechtskräftig sind; verhältnismässige Sanktionen bei unzulässigen Abreden sicherzustellen, die die Grösse des Unternehmens und die Tragbarkeit der Sanktion durch dieses angemessen berücksichtigen; die Entschädigung der Parteien in allen Phasen des Verwaltungsverfahrens vorzusehen. Während der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragte, nahm der Ständerat sie am 27. September 2017 an. Am 5. März 2018 stimmte der Nationalrat separat über die vier Forderungen der Motion ab. Die Punkte 1 und 4 – Aufnahme von Fristen in die Gesetzgebung und Entschädigung der Parteien für die Kosten der Verwaltungsverfahren – wurden angenommen. Die beiden anderen Punkte wurden abgelehnt. Somit obliegt es nun dem Bundesrat, eine Änderung des KG vorzuschlagen, um

24 Bericht des Bundesrats vom 22. Juni 2016 in Erfüllung des Postulats 14.3014 «Erleichterung der Zollabfertigung und Förderung von Parallelimporten dank Anerkennung weiterer Dokumente zur Erbringung des Ursprungsnachweises», verfügbar unter www.seco.admin.ch > Publikationen und Dienstleistungen > Konsum und Preise > Preisunterschiede.