Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/95: Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) · 36 Seiten

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einem anderen Dienstleister übergeben zu können. Damit soll u. a. der Wettbewerb unter verschiedenen Anbietern gestärkt werden.16 Das Gesetz wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 in Kraft treten.

1.2.2 Kooperationsabkommen mit der EU

Am 1. Dezember 2014 trat das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union (EU) über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts17 in Kraft. Mit dem Abkommen wurde eine engere Zusammenarbeit zwischen der WEKO und der Wettbewerbsbehörde der Europäischen Kommission ermöglicht. Sie bietet den Behörden die Möglichkeit, sich ihre Vollzugsmassnahmen gegenseitig mitzuteilen, diese zu koordinieren und Informationen auszutauschen. Unter strikten Bedingungen soll auch der Austausch vertraulicher Informationen möglich sein, welche für die Durchführung von Untersuchungen benötigt werden.18 Vor dem Hintergrund der Möglichkeit des Austauschs vertraulicher Informationen wurde gleichzeitig mit Inkrafttreten des Abkommens ein neuer Artikel 42b KG eingeführt.

1.2.3 Fair-Preis-Initiative

Vor Kurzem wurde das KG infolge der am 12. Dezember 2017 eingereichten Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» angepasst. Diese Initiative will die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Schweiz stärken und die «Hochpreisinsel Schweiz» bekämpfen. Dies soll durch eine Absenkung der Schwelle der Marktbeherrschung im KG durch die Einführung des Konzepts der «relativen Marktmacht» und insbesondere eine damit verbundene Lieferpflicht für gewisse Unternehmen bewerkstelligt werden.19 Somit soll die Interventionsschwelle des zweiten Pfeilers des KG, der Missbrauchskontrolle, angepasst werden.

Dem Bundesrat gingen die von der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen zu weit, weshalb er einen indirekten Gegenvorschlag unterbreitete.20 Dieser sah eine Anpassung des KG durch die Einführung des von der Initiative vorgeschlagenen Konzepts der relativen Marktmacht vor, begrenzte dessen Anwendungsbereich jedoch auf Fälle der Abschottung des Schweizer Markts.

Das Parlament arbeitete ebenfalls einen indirekten Gegenvorschlag aus, in welchen die Forderungen der Initiative weitgehend einflossen. Er wurde am 19. März 2021 von beiden Räten angenommen.21 Nach dem bedingten Rückzug der Initiative am 25. März 202122 wurde die Referendumsfrist für den indirekten Gegenvorschlag nicht benutzt. Diese Änderung des KG tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.23

16Vgl. Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 16. August 2019, abrufbar unter www.parlament.ch > Services > News > Suche: «Kommission schliesst Beratung der Revision des Datenschutzgesetzes ab Kommission schliesst Beratung der Revision des Datenschutzgesetzes ab».

17 SR 0.251.268.1

18 Vgl. auch Botschaft vom 22. Mai 2013 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts, BBl 2013 3959.

19 Die Fair-Preis-Initiative zielt des Weiteren darauf ab, durch ein grundsätzliches Verbot des privaten Geoblockings den diskriminierungsfreie Online-Handel zu gewährleisten.

20 Botschaft vom 29. Mai 2019 zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Kartellgesetzes) (BBl 2019 4877)

21 Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» (BBl 2021 663).

22 BBl 2021 758

23 Vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 17. September 2021 «Fair-Preis-Initiative: Inkraftsetzung des indirekten Gegenvorschlags».