Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/98: Genehmigung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens · 31 Seiten

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Gerichten für internationale Handelsstreitigkeiten diskutiert.5 Solche Gerichte wurden in den letzten Jahren auch in Singapur, Frankreich, Deutschland, Belgien und den Niederlanden eingeführt. All diese Länder sind nicht nur wichtige Handelspartner der Schweiz, sondern auch direkte Konkurrenten im Markt für juristische Dienstleistungen. Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg6 von Handelsgerichten für internationale Streitigkeiten ist die spätere Anerkennung und Vollstreckung ihrer Entscheidungen im Ausland. Nachdem in den letzten Jahren bereits die Attraktivität der Schweiz als Standort für Schiedsgerichte gestärkt wurde,7 sollte nun auch die staatliche Gerichtsbarkeit gestärkt werden, damit die Schweiz ihre führende Position im Rechtsdienstleistungsbereich behalten kann.

Im Rahmen der Revision der Zivilprozessordnung verlangten mehrere Vernehmlassungsteilnehmende einen raschen Beitritt zum Übereinkommen, um bei internationalen Handelsstreitigkeiten eine verbindliche Gerichtsstandswahl treffen zu können.8 Entsprechend kündigte der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung der Zivilprozessordnung vom 26. Februar 2020 an, dass «in Zukunft auch die Ratifikation des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen durch die Schweiz zu prüfen sein» werde, damit «der exzellente Ruf der Schweiz als neutraler und kompetenter ‘Rechtshub’ weiter stimuliert werden» und «ein sinnvoller Beitrag zum Justizdienstleistungsplatz Schweiz geleistet werden» könne.9

Vor diesem Hintergrund reichte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates am 12. April 2021 die Motion 21.3455 «Schweiz als internationalen Gerichtsstandort weiter stärken» ein, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament den Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Genehmigung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens vorzulegen. Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 die Annahme der Motion beantragt. Am 16. Juni 2021 wurde sie vom Ständerat und am 6. Dezember 2021 vom Nationalrat angenommen. Mit dieser Vorlage wird die Motion erfüllt.

1.2 Verlauf und Ergebnis der Verhandlungen

Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen wurde 2005 unter Vorsitz des Schweizer Professors Andreas Bucher (Universität Genf) abgeschlossen. Es geht auf einen amerikanischen Vorschlag zurück, um weltweit die Urteilsanerkennung zu erleichtern und die Gerichtsstände zu vereinheitlichen. Die ersten Arbeiten im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht begannen 1992.10

5 Martin Bernet/Arun Chandrasekharan, International Commercial Courts - the Projects in Zurich and Geneva, in: Müller/Besson/Rigozzi, New Developments in International Commercial Arbitration 2020, S. 167–190.

6 Als Beispiel für die wirtschaftliche Relevanz der juristischen Dienstleistungen kann Singapur erwähnt werden: 2017 wurden dort im Rechtsbereich 2,1 Milliarden SG-$ (1,4 Mia. CHF) erwirtschaftet. Quelle: www.singstat.gov.sg > Suche nach «Legal Industry».

7 BBl 2018 7163

8 www.bj.admin.ch > Staat & Bürger > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Änderung ZPO > Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Ziff. 6.7

9 BBl 2020 2697 Ziff. 4.1.6

10 www.hcch.net > Projets > Projets législatifs > Projet concernant la compétence (nicht auf Deutsch verfügbar).