Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/98: Genehmigung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens · 31 Seiten

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Übersicht

Ziel des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinba-

rungen ist es, die Rechtssicherheit zu erhöhen und den internationalen Handel zu

fördern. Es regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte in Zivil- und Han-

delssachen, wenn die Parteien eines Rechtsstreits das zuständige Gericht benannt

haben. Ebenso stellt es die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen sicher, die von einem in einer solchen Vereinbarung benannten Gericht eines Vertragsstaats gefällt wurden. Das Übereinkommen ist seit 2015 bei vie-

len wichtigen Handelspartnern der Schweiz in Kraft. Zweck des vorliegenden erläuternden Berichts ist es, dem Parlament den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Genehmigung dieses Übereinkommens durch die Schweiz zu unterbreiten.

Damit wird der Auftrag erfüllt, den die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates dem Bundesrat in der Motion 21.3455 «Die Schweiz als internationalen Ge-

richtsstandort weiter stärken» erteilt hat.

Im internationalen Handel ist es üblich, dass Parteien im Voraus vereinbaren, wie mögliche Streitigkeiten zwischen ihnen gelöst werden sollen. Insbesondere die Bezeichnung des Gerichts, das über einen Streit entscheiden soll, reduziert rechtliche Risiken. Aufgrund der sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen können die Parteien jedoch nicht sicher sein, dass diese Vereinbarungen von den angerufenen Gerichten in den verschiedenen Staaten auch tatsächlich beachtet werden. Beispielsweise könnte eine der Parteien ein anderes Gericht als das vereinbarte in einem anderen Staat mit einem anderen materiellen Recht anrufen, und dieses Gericht könnte zum Nachteil der anderen Partei entscheiden. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass eine Entscheidung, die vom vereinbarten Gericht gefällt wurde, von den Gerichten eines anderen Staates anerkannt und vollstreckt wird. Diese Rechtsunsicherheiten können den internationalen Handel behindern und Unternehmen, insbesondere KMU, in Schwierigkeiten bringen.

Das Übereinkommen löst diese Probleme und erhöht die Rechtssicherheit, indem die Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen international gestärkt wird. Damit verbessert es insbesondere für Unternehmen die Berechenbarkeit von grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten und senkt die Streitbeilegungskosten. Es ist daher für Staaten mit einer grenzüberschreitenden Wirtschaft wie die Schweiz besonders interessant. Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) hat im Übrigen wiederholt die Bedeutung des Übereinkommens für den Welthandel hervorgehoben und alle Regierungen aufgefordert, es baldmöglichst zu ratifizieren. Bisher wurde das Übereinkommen von der EU, Dänemark, Mexiko, Singapur, Montenegro sowie dem Vereinigten Königreich ratifiziert. Andere Staaten (u. a. die USA, China und Israel) haben das Übereinkommen bereits unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Darüber hinaus ist das Übereinkommen für Staaten interessant, die sich auf internationaler Ebene als Gerichtsstandort positionieren. Dies trifft auf die Schweiz zu. In mehreren Kantonen wird derzeit die Einrichtung von Gerichten für internationale Handelsstreitigkeiten erwogen, wie dies in den letzten Jahren bereits von mehreren Handelspartnern der Schweiz wie Deutschland, Frankreich und Singapur gemacht