Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/98: Genehmigung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens · 31 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Das Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen1 (hiernach [Haager] Gerichtsstandsübereinkommen, Übereinkommen oder GestÜ) regelt die internationale Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen sowie die Anerkennung von Urteilen, wenn Parteien für einen Rechtsstreit die Gerichte eines bestimmten Staates gewählt haben. Es ist seit 2015 in Kraft und gilt heute in der EU, Mexiko, Singapur, Montenegro sowie dem Vereinigten Königreich. Weitere Staaten (u. a. USA, China, Israel) haben das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Das Übereinkommen bietet den grossen Vorteil, dass alle Vertragsstaaten die Entscheidung eines vereinbarten Gerichts anerkennen und vollstrecken müssen. Dies erhöht die Berechenbarkeit grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten für Unternehmen und senkt somit die Streitbeilegungskosten.

Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen ist von grosser Bedeutung für den weltweiten Handel. Sein Ziel ist es, «den internationalen Handel und internationale Investitionen durch eine verstärkte gerichtliche Zusammenarbeit zu fördern».2 Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) hat alle Regierungen aufgerufen, das Übereinkommen baldmöglichst zu ratifizieren.3 In der Tat können Wirtschaftsbeziehungen langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn es im Streitfall effiziente Streitbeilegungsmechanismen gibt. Für die Schweiz mit ihrer exportorientierten Wirtschaft ist das Gerichtsstandsübereinkommen deshalb von grossem Interesse.

Ein Beitritt der Schweiz zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen ist auch deshalb angezeigt, weil das Vereinigte Königreich seit dem Brexit nicht mehr durch das Lugano-Übereinkommen (LugÜ)4 gebunden ist. Dies führt im Verhältnis zu einem wichtigen Handelspartner der Schweiz zu Rechtsunsicherheit. Mit dem Gerichtsstandsübereinkommen kann diese Rechtsunsicherheit in einem für den Handel sehr relevanten Bereich wiederhergestellt werden, da das Vereinigte Königreich dem Übereinkommen bereits beigetreten ist.

Das Übereinkommen ist noch aus einem weiteren Grund für die Schweiz wichtig. In verschiedenen Kantonen (BE, GE, ZH) wird aktuell die Errichtung von spezialisierten

1Das Übereinkommen ist auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privat-

recht abrufbar unter www.hcch.net > Andere Sprachen > Deutsch > Instrumente > Übereinkommen > 37.

2Vgl. Präambel des Übereinkommens

3iccwbo.org > Search > «ICC calls on governments to facilitate cross-border litigation»

4Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Aner-

kennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen;

SR 0.275.12.