Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/61: Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes · 31 Seiten
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eingeteilten Schutzdienstpflichtigen einem Aufgebot im Ereignisfall nicht wird Folge leisten können.
Der Ist-Bestand entspricht den tatsächlich in einer Zivilschutzorganisation (ZSO) eingeteilten und im Ereignisfall verfügbaren Zivilschutzangehörigen. Er setzt sich zusammen aus dem Einsatzbestand, neu rekrutierten Zivilschutzangehörigen und einem Teil der im Personalpool eingeteilten Zivilschutzangehörigen. Zum Einsatzbestand gehören ausgebildete und einsatzbereite Zivilschutzangehörige, die in einer ZSO eingeteilt sind und aufgeboten werden können. Neu rekrutierte Zivilschutzangehörige müssen erst die Grundausbildung absolvieren, bevor sie im Ereignisfall aufgeboten werden können. Im Personalpool eingeteilte müssen in aller Regel ebenfalls zuerst ausgebildet werden. Der Ist-Bestand ist idealerweise gleich hoch wie der Soll-Bestand. Der aktuelle Ist-Bestand liegt bei rund 68'000 Zivilschutzangehörigen und ist damit bereits jetzt tiefer als der Soll-Bestand.
Um mit einer Dauer der Schutzdienstpflicht von 14 Jahren den angestrebten Soll-Bestand von 72'000 Zivilschutzangehörigenaufrecht erhalten zu können, müssen pro Jahr rund 5'200 Personen für den Zivilschutz rekrutiert werden können. Diese Zahl wird bereits seit 2017 nicht mehr erreicht und ist weiter rückläufig. Wurden 2011 noch 8'350 Personen für den Zivilschutz rekrutiert, so waren es 2021 noch 3'523. Dieser Rückgang verläuft einerseits parallel zum Rückgang der Gesamtzahl der Stellungspflichtigen von rund 40'500 im Jahr 2010 auf rund 31'200 im Jahr 2021 und ist in erster Linie demographisch begründet. Gleichzeitig hat aber im selben Zeitraum die Rekrutierungsquote am Anteil aller Stellungspflichtigen bei den Militärdiensttauglichen zugenommen (+6,4%), während diejenige der Schutzdiensttauglichen abgenommen hat (-7,4%). Betrachtet man nur die militär- oder schutzdiensttauglichen Stellungspflichtigen, so hat der Anteil der Militärdiensttauglichen sogar um 8,9% zugenommen, derjenige der Schutzdiensttauglichen dagegen um den gleichen Prozentsatz abgenommen. Diese Entwicklung dürfte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass die Armee im Jahr 2015 ihre Tauglichkeitskriterien angepasst und eine differenzierte Tauglichkeit eingeführt hat. Dies führt nun dazu, dass zahlreiche Stellungspflichtige, die vorher militärdienstuntauglich, aber schutzdiensttauglich gewesen wären, neu militärdiensttauglich sind und damit nicht für den Zivilschutz rekrutiert werden können. Während die Armee gegenwärtig noch über ausreichende Bestände verfügt, um ihren Auftrag zu erfüllen, gilt dies für den Zivilschutz bereits jetzt nicht mehr.5
Ausgehend vom Ist-Bestand 2021, der Anzahl der jährlich erwarteten Neurekrutierungen (rund 3'000 Personen pro Jahr) und der Entlassungen ergibt sich bis 2030 ein Ist-Bestand von nur noch rund 51'000 Zivilschutzangehörigen.6
Auswirkungen
Die in den sicherheitspolitischen Berichten 20107, 20168 und 20219 beschriebene bevölkerungsschutzspezifische Bedrohungs- und Gefährdungslage hat sich nicht grundlegend verändert, aber in bestimmten Bereichen akzentuiert. Aus Sicht des Bundesrates zählen nach wie vor Strommangellagen, Stromausfälle, Pandemien,
5 Bericht «Alimentierung von Armee und Zivilschutz; Teil 1: Analyse und kurz- und mittelfristige Massnahmen» vom 30.6.2021, BBl 2021 1555, S. 7; zit. Alimentierungsbericht (Teil 1)
6 Alimentierungsbericht (Teil 1), S. 33
7 BBl 2010 5133
8 BBl 2016 7763
9 BBl 2021 2895