Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 37 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 FrSV

Inkrafttreten einverstanden. Zwei Teilnehmende (JardinSuisse und VSGP) lehnen das vorgeschlagene Inkrafttreten ab. JardinSuisse beantragt eine Übergangsfrist von anderthalb Jahren nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung, damit die Produktion (besonders die Tessiner Mitglieder) sich anpassen kann. Der VSGP beantragt auch eine Übergangsfrist – allerdings von einem Jahr – nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung, damit die Unternehmen genügend Zeit haben, um ihr Sortiment anzupassen.

3.3.2.6. Anhänge

Die Änderung des Inhalts des gegenwärtigen Anhangs 2 (Anhang 2.1) wird von fünf Teilnehmenden gutgeheissen (NW, KWL, SDAT, VSGP und ENHK) bzw. von 35 Teilnehmenden (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, KVU, SP, JardinSuisse, EFBS, FRC, KPSD, ICOMOS, Illnau-Effretikon, SVNF, InfoFlora, casafair und FiBL) teilweise gutgeheissen. Sechs Teilnehmende (GE, PUSCH, WWF, BirdLife, NFS und HEV) lehnen dagegen die Änderung ab. GE möchte nur einen einzigen Anhang (gegenwärtiger Anhang 2) oder einen Verweis auf die Publikation des BAFU über die invasiven gebietsfremden Arten. Der HEV lehnt eine Ausdehnung des Inhalts des gegenwärtigen Anhangs 2 aus Praktikabilitätsgründen und wegen der Kosten für die Eigentümerinnen und Eigentümer ab. PUSCH, WWF, BirdLife und NFS empfehlen, die schwarzen und grauen Listen von InfoFlora als Grundlage für die Listen des Bundes in Bezug auf den Inhalt der Anhänge zu nutzen.

Der Inhalt von Anhang 2.2 wird von sieben Teilnehmenden befürwortet (SZ, NW, HEV, SDAT, VSGP, ENHK und casafair) bzw. von 34 Teilnehmenden (ZH, BE, LU, UR, OW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, KVU, KWL, SBV, JardinSuisse, EFBS, FRC, KPSD, ICOMOS, Illnau-Effretikon, SVNF, InfoFlora und FiBL) teilweise befürwortet. Fünf Teilnehmende (GE, PUSCH, WWF, BirdLife und NFS) lehnen den Inhalt von Anhang 2.2 aus denselben Gründen wie bei der Änderung des Inhalts von Anhang 2.1 ab (s. oben).

Neun Teilnehmende (SZ, SO, SH, GR, TG, VS, EFBS, BE und NE) fragen nach dem Zusammenhang zwischen der Erstellung der Anhänge und den verschiedenen bereits bestehenden Listen invasiver gebietsfremder Arten. Vier Teilnehmende (PUSCH, WWF, Birdlife und NFS) empfehlen, die schwarzen und grauen Listen von InfoFlora als Grundlage für die Listen des Bundes zu nutzen. Der HEV dagegen begrüsst es, dass das Verfahren zur Listenänderung nicht allein auf der schwarzen und der grauen Liste von InfoFlora beruhen soll, weil diese die Meinung einer einzelnen privatrechtlichen Stiftung widerspiegeln.

Auf Vorschlag des FiBL sollte neben den Pflanzen in den Anhängen ein Hyperlink auf die den einzelnen Pflanzen entsprechenden Seiten auf der Website von InfoFlora verweisen.

Der Schweizer Heimatschutz, BSLA und KSD bemängeln, dass die Bedeutung der Baumarten für die Anpassung an den Klimawandel im städtischen Raum nicht berücksichtigt wurde.

Vierzehn Teilnehmende (ZH, UR, LU, SZ, GL, ZG, BS, SO, BL, SH, GR, KVU, KPSD und SVNF) betonen die wichtige Rolle des Bodens bei der Ausbreitung bestimmter invasiver gebietsfremder Arten und schlagen vor, aufgrund dieses Umstands bestimmte Arten in Anhang 2.1 zu erwähnen.

Zur in der Verordnung verwendeten Nomenklatur zur Bezeichnung der Arten weisen EFBS und InfoFlora darauf hin, dass weder Strategie noch Artenlisten vorsehen, dass eine Art von einem Verbot betroffen ist, nur weil sie zu einer Gattung gehört, die andere, verbotene Arten enthält. InfoFlora, SVNF und Illnau-Effretikon wünschen, dass den Namen der aufgelisteten Arten spezielle Beachtung geschenkt und dadurch die Verwendung von Synonymen vermieden wird.

Die EFBS empfiehlt, Arten, die in keinem Fall auf den Markt gebracht werden dürfen, gar nicht in Anhang 2.2 aufzuführen.

18/37 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774