Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 37 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 CO2-Verordnung
KliK ist mit den meisten Ziffern des Anhangs 3a einverstanden, die Ausnahmen werden hiernach aufgeführt.
Der Kanton VS sowie TNS begrüssen die Standardisierung der Berechnungsmethoden für Wärmeverbünde in Anhang 3a. Für die Kantone BS und BL sollen die umweltrechtlichen Vorgaben für Wärmeverbünde nicht weiter angehoben werden.
JardinSuisse, TNS und VSGP unterstützen die Ausweitung des Geltungsbereichs von Anhang 3a auf alle Wärmeverbünde (Ziffer 1). Holzenergie Rikon beantragt die Umformulierung von Buchstabe b zu: «die Erweiterung oder die Verdichtung des Fernwärmenetzes eines bestehenden Wärmeverbundes (…)». Der EZS, InfraWatt, KliK und sgv lehnen den erweiterten Geltungsbereich der Standardmethode ab, da die Standardisierung die korrekte Bestimmung der Referenzemissionen beeinträchtige.
Der Kanton FR begrüsst, dass u.a. die Berechnung der Referenzemissionen in Ziffer 3.4 eine Doppelzählung mit dem Emissionshandelssystem verhindert. Holzenergie Rikon, KliK und sgv lehnen die Streichung des KEV-Abschlags in Ziffer 3.4 bei gleichzeitiger Kürzung des Emissionsfaktors für bestehende Bezüger ab. Während nur sehr wenige Projekte von dieser Vereinfachung profitieren würden, führe sie bei einem Grossteil der Projekte zu verringerter Wirkung. go-climate, Holzenergie Rikon und UAK schlagen alternativ einen separaten pauschalen Emissionsfaktor für KEV-Projekte vor.
Holzenergie Rikon beantragt zudem, dass die bei Wärmebezügern gemessene Wärmemenge entweder in kWh oder in MWh erfolgen kann (Ziffer 4.2), da insb. bei kleineren Wärmebezügern die Messung in kWh erfolge.
Anhang 3b
Die Kantone ZH, LU, NW, FR, SO, BS, BL AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE, GE, JU sowie aeesuisse, KliK, KVU, Ökostrom, SMP und VFAS stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu.
Anhang 4a
Die Kantone ZH, LU, NW, FR, SO, BS, BL SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE, GE, JU sowie aeesuisse, Auto Schweiz, KliK, KVU, Ökostrom, SMP und VFAS stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu.
Anhang 5
Die Kantone ZH, LU, NW, FR, SO, BS, BL SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE, GE, JU sowie aeesuisse, Auto Schweiz, KliK, KVU, Ökostrom, SMP und VFAS stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu.
2.3.3. Anträge ausserhalb der Vorlage / Weitere Vorschläge und Bemerkungen Generelle Bemerkungen
Für die Kantone SG, VS sowie TCS ist die Verordnungsrevision eine verpasste Chance, weitere Instrumente zu verschärfen und/oder die Klimawirkung der Verordnung zu stärken. Auch der Kanton GE stellt fest, dass die Vorlage zu keiner erhöhten Klimawirkung führt.
Der Kanton VS hätte begrüsst, wenn mit der Vorlage eine Permanenz von mindestens 100 Jahren für Kohlenstoffsenken gefordert (auch Kantone AI und JU), die CO2-Abgabe erhöht, die Teilnahmekriterien fürs EHS verschärft (auch Kantone SG und JU) und die Rückverteilung breiter, gerechter und sichtbarer gemacht worden wäre (auch Kanton AI). Die Kantone ZH, VS sowie BPUK und KVU beantragen, dass bei den CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge stärkere Anreize für leichtere Fahrzeuge geschaffen werden. Die Berechnung der individuellen Zielvorgabe sei entsprechend anzupassen.
Die Kantone OW und GE sowie Swissmem begrüssen die Vereinfachung des Vollzugs bei den CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge. In Verkehrsbereich hätten sich BPUK und KVU die Prüfung einer Regelung nach dem Verursacherprinzip gewünscht.
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