Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 37 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 CO2-Verordnung
2. Ergebnisbericht zur Verordnung über die Reduktion der CO2- Emissionen (CO2-Verordnung, SR 641.711)
2.1. Ausgangslage
Mit der Ratifikation des Übereinkommens von Paris am 6. Oktober 2017 hat sich die Schweiz international verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren und im Durchschnitt der Jahre 2021–2030 um 35 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Diesem Ziel hat das Parlament mit Bundesbeschluss am 16. Juni 2017 zugestimmt.1 Die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und die Zielwerte für Neuwagen sind wichtige bestehende Instrumente zur Erreichung der festgelegten Reduktionsziele. Die in der Vernehmlassung unterbreiteten Änderungen der CO2-Verordnung betreffen insbesondere diese beiden Instrumente.
Im Bereich der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure soll mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage der Vollzug vereinfacht werden. Die Revision beinhaltet die Festschreibung der bestehenden Zulassungsbedingungen für Validierungs- und Verifizierungsstellen auf Verordnungsebene, Flexibilisierungen bei Projekten zur Nutzung von Wasserstoff und Pflanzenkohle sowie den Ausschluss von Projekten mit Anlagen, die mit fluorierten Kältemitteln betrieben werden. Des Weiteren umfasst die Revision Vereinfachungen der Berechnungsmethoden und eine Erweiterung des Anwendungsbereiches für Projekte im Zusammenhang mit Wärmeverbünden.
Im Bereich der CO2-Emissionsvorschriften für Neuwagen soll das bestehende Vollzugssystem aktuellen Entwicklungen angepasst und – wo möglich – vereinfacht werden. Die Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und dem Bundesamt für Energie (BFE) werden neu geregelt. Des Weiteren umfasst die Vernehmlassungsvorlage eine Anpassung des Geltungsbereichs sowie Änderungen, die sich aus der Digitalisierung der Fahrzeugzulassungsprozesse ergeben.
Die Richtlinien des Übereinkommens von Paris schreiben die Verwendung von revidierten Werten zur Bewertung der Klimawirksamkeit von Treibhausgasen vor. Die aktualisierten Werte entsprechen neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen und stammen aus dem 5. Sachstandbericht des Weltklimarates (IPCC).2
2.2. Eingegangene Stellungnahmen
Gesamthaft sind zur Revision der CO2-Verordnung 77 Stellungnahmen eingegangen. Darunter sind alle 26 Kantone, 3 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien sowie BPUK, KVU und der SSV.
Einige Teilnehmende unterstützen explizit die Stellungnahme anderer Organisationen: Der sgv unterstützt die Stellungnahme von KliK und VFAS, economiesuisse jene des VFAS, der SBLV jene des sbv und die BPUK jene der KVU.
2.3. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
2.3.1. Beurteilung der Vorlage als Ganzes
Von den eingegangenen 77 Stellungnahmen begrüssen 50 Teilnehmende die Vernehmlassungsvorlage ganz oder mehrheitlich. Darunter sind alle 26 Kantone, der SSV, der SGB, sowie die SP, Umweltschutzverbände und Fachverbände der Wirtschaft. Electrosuisse und Swiss Aerodomes haben bekannt gegeben, dass sie zur Vorlage keine Bemerkungen haben. go-climate, Holzenergie Rikon, UAK und VFAS lehnen die Vorlage (teilweise oder
1 BBl 2017 4281
2 Erwärmungspotenzial (GWP100) gemäss Tabelle 8.A.1 aus The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the 5th Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change, Cambridge University Press, 2013 5/37 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774