Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 37 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 CO2-Verordnung

geregelt werden. Zudem bringt der Kanton TI an, dass Absatz 3 im Sinne der Verständlichkeit des Erlasses umformuliert werden sollte.

economiesuisse, sgv und VFAS beantragen die Herabsetzung der Frist in Absatz 3 auf 3 Monate, wie dies in der EU gelte. Damit könnten Doppelbelastungen vermieden werden. Sollte die Frist von 12 Monaten umgesetzt werden, beantragt economiesuisse ein Inkrafttreten per 1. Januar 2025 oder eine mindestens 6-monatige Übergangsfrist.

VFAS begrüsst die Aufhebung von Absatz 4.

Artikel 17e

Die Kantone ZH, LU, NW, FR, SO, BS, BL SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE, GE, JU sowie aeesuisse, Auto Schweiz, KliK, KVU, Ökostrom, SMP und VFAS stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu.

Artikel 19 Absatz 1

Die Kantone ZH, LU, NW, FR, SO, BS, BL SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE, GE, JU sowie aeesuisse, Auto Schweiz, KliK, KVU, Ökostrom, SMP und VFAS stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu.

Artikel 22a Absatz 2

Die Kantone ZH, LU, NW, FR, SO, BS, BL SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE, GE, JU sowie aeesuisse, Auto Schweiz, KliK, KVU, Ökostrom und SMP stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu.

Grüne, Klima-Allianz, PUSCH, SES, SP, VCS und WWF sind mit der bereits bestehenden Möglichkeit, Fahrzeuge an andere Importeure abzutreten, nicht einverstanden, da dies den sanktionsfreien Verkauf zusätzlicher CO2-intensiver Fahrzeuge ermöglicht. Sie beantragen deshalb, darauf hinzuwirken, dass Abtretungen nicht mehr möglich sind.

VFAS ist nicht mit den Änderungen in Artikel 22a einverstanden. Stattdessen soll gemäss sgv und VFAS die Handelbarkeit der Emissionen der Fahrzeuge gefördert werden. Der CO2- Handel sollte nicht an das erstmalige Inverkehrsetzen gebunden sein und es sollten nicht nur Einzelfahrzeuge sondern auch quantifizierte CO2-Mengen gehandelt werden können.

Artikel 23 Absatz 1 und 2

Die Kantone ZH, LU, NW, FR, SO, BS, BL SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE, GE, JU sowie aeesuisse, Auto Schweiz, KliK, KVU, Ökostrom und SMP stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu.

Im Sinne der beantragten Verstärkung der Handelbarkeit der Emissionen, sollen Importeure die Fahrzeugdaten gemäss VFAS nicht mehr vor dem erstmaligen Inverkehrsetzen bekannt geben müssen. Auch die Bescheinigung der Fahrzeuge soll nicht mehr ans erstmalige Inverkehrsetzen gekoppelt sein.

Artikel 25 Absatz 1

Die Kantone ZH, LU, NW, FR, SO, SH, AR, AI, SG, GR, AG, NE, GE, JU sowie aeesuisse, Auto Schweiz, KliK, Ökostrom, SMP und VFAS stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu. Der Kanton TI ist mit dem im erläuternden Bericht beschriebenen Vorgehen einverstanden, sieht dieses jedoch nicht im Erlasstext abgebildet. Die Kantone ZH, BS, BL, TG, VS sowie KVU hingegen beantragen, dass bei Plug-in Hybrid Fahrzeugen weiterhin die kombinierten CO2-Emissionen für den reinen Kraftstoffbetrieb massgebend sein sollen. Dies, da der in der WLTP-Methode angenommenen Nutzfaktor, den mit elektrischem Antrieb zurückgelegten Nutzungsanteil von Plug-in Hybrid Fahrzeugen überschätzt. Auch Grüne, Klima-Allianz, PUSCH, SES, SP, VCS und WWF weisen auf die Diskrepanz zwischen realen CO2- Emissionen und den WLTP-Werten hin. Sie beantragen, dass die WLTP-Werte bei den Berechnungen für Plug-in Hybrid Fahrzeuge mit einem Faktor 3 multipliziert werden. Dies so lange, bis verlässlichere Realverbrauchsdaten vorliegen.

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