Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 37 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 NISV
5. Ergebnisbericht zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710)
5.1. Ausganslage
Die Datenbank für Mobilfunkanlagen (Antennendatenbank) des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) unterstützt die Kantone bereits heute bei der Aufsicht über die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen von Mobilfunkantennen gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Die Erhebung dieser Daten durch das BAKOM und die Zurverfügungstellung an die Vollzugsbehörden der NISV erfolgt heute basierend auf privatrechtlichen Verträgen zwischen dem BAKOM und den Mobilfunkbetreiberinnen sowie zwischen den Kantonen und den Mobilfunkbetreiberinnen.
Neu soll die allgemeine Auskunftspflicht gemäss Artikel 46 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG, SR 814.01) und die Mitwirkungspflicht gemäss Artikel 10 NISV für Mobilfunkanlagen auf Verordnungsstufe konkretisiert und gleichzeitig die Rechtsgrundlage aus datenschutzrechtlicher Sicht verbessert werden. Eine solche Rechtsgrundlage stellt die Nutzung der Datenbank zum Zweck des Vollzugs der NISV für die Zukunft sicher und vereinfacht auch deren Weiterentwicklung.
Konkret soll die NISV mit einem Artikel ergänzt werden, der einerseits die Inhaber von Mobilfunkanlagen verpflichtet, dem BAKOM Daten aus den Bewilligungsverfahren und aus dem aktuellen Betrieb zu melden sowie andererseits das BAKOM ermächtigt, die Daten zu erfassen und für den Vollzug der NISV zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht auch eine sachliche Information der Öffentlichkeit.
5.2. Eingegangene Stellungnahmen
Insgesamt sind 46 Antworten eingegangen, die sich auf die NISV beziehen. Davon haben zwei Organisationen und ein Kanton keine Bemerkungen angebracht (Electrosuisse, Swiss Aerodromes, SZ), eine Organisation (ECO SWISS) verzichtet zwar auf eine fundierte Stellungnahme, fordert aber in Zukunft mehr Kompetenzen für das BAKOM: Es sei kein entscheidender Schritt vorwärts, wenn die Kantone ihre Regelungen unabhängig gestalten würden.
5.3. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
5.3.1. Allgemeine Bemerkungen
Die grosse Mehrheit der Organisationen und Kantone begrüsst den Vorschlag und dessen Stossrichtung, insbesondere die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für die Datenlieferung in die Datenbank des BAKOM. Eine Mehrheit der Kantone äusserte sich entsprechend einer Musterstellungnahme und brachte einzelne Präzisierungen an (siehe 5.3.2). Die Mobilfunkbetreiberinnen begrüssen die Stossrichtung der Vorlage, haben aber Vorbehalte zur Veröffentlichung der Daten. Die Schutzorganisationen begrüssen die Vorlage ebenfalls, haben aber weitergehende Forderung zur Bereitstellung der Daten an die Öffentlichkeit und betroffene Kreise.
Einzig eine Organisation (sgv) lehnt die Änderung der NISV klar ab. Diese würde den weiteren Ausbau von 5G noch stärker blockieren als heute.
5.3.2. Stellungnahme zu einzelnen Artikeln
Drei Kantone (JU, NW, SO) und fünf Organisationen (SGB, SP, SSV, STV, Swissmem) begrüssen die Vorlage ohne weitere materielle Bemerkungen.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen nach den einzelnen Absätzen resp. Buchstaben des neu vorgeschlagenen Art. 11a NISV getrennt dargelegt:
Art. 11a Abs. 1 Bst. a.
29/37 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774