Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 37 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 FrSV
FiBL) stimmen den Änderungen betreffend Artikel 59 teilweise zu. Nach Auffassung von 21 Teilnehmenden (ZH, LU, UR, SZ, OW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, TI, VS, KVU, BPUK und KWL) sollten die Kantone im Artikel erwähnt werden, damit ihre praktischen Kenntnisse stärker berücksichtigt werden. Zwölf Teilnehmende (SZ, BL, ZH, ZG, GL, AG, SO, VS, UR, TI, KVU und KWL) schlagen vor, dass die Kantone für ihre Vertretung im Rahmen der künftigen inhaltlichen Anpassungen der Anhänge eine Begleitgruppe einsetzen. TI bringt vor, dass die unterschiedlichen kantonalen Realitäten bei der Erstellung der Listen zu berücksichtigen seien. Siebzehn Teilnehmende (ZH, UR, SZ, OW, GL, ZG, BS, BL, SH, AR, SG, GR, TG, VS, KVU, BPUK und KWL) möchten, dass der im erläuternden Bericht erwähnte wissenschaftliche Beirat im Artikel genannt wird. Sechzehn Teilnehmende (ZH, SZ, GL, ZG, FR, BL, SH, SG, GR, VD, VS, GE, KVU, JardinSuisse, KPSD und InfoFlora) wünschen insbesondere im erläuternden Bericht eine Präzisierung der Begriffe «betroffene Kreise» und «wissenschaftlicher Beirat». JardinSuisse erklärt, dass die «betroffenen Kreise» auch Produktion und Handel mit den betroffenen Pflanzenarten abdecken sollten. Falls die Änderungen der Anhänge Organismen im Bereich Landwirtschaft oder auch Fragen im Zusammenhang mit Artikel 17 Absatz 7a PSMV betreffen, sollten laut Meinung von SMP, SBV, ZH und KPSD auch die Stellungnahmen der Vertretenden der Landwirtschaft berücksichtigt werden. Der FiBL fragt nach dem Zusammenhang zwischen der Erarbeitung der Listen und den Bedürfnissen der Landwirtschaft. ICOMOS und BSLA halten fest, dass nicht deutlich werde, inwiefern die Institutionen der Denkmalpflege bei der Listenerstellung einbezogen wurden. Die Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger (KSD) wird im erläuternden Bericht nicht als Mitglied der Steuerungsgruppe für die Erstellung der Listen der Organismen erwähnt. Die BPUK möchte mit den Kantonen einen Austausch zu den praktischen Erfahrungen organisieren, um sie bei der Erstellung bzw. Änderung der Listen der Organismen, die in den Anhängen zur Verordnung aufgeführt sind, einzubeziehen.
21 Teilnehmende (ZH, UR, SZ, OW, GL, ZG, SO, BS, SH, SG, GR, AG, TG, TI, VS, GE, KVU, EFBS, KPSD, Illnau-Effretikon und SVNF) wünschen mehr Transparenz bei der Erstellung der Listen und der Auswahl der dort aufgeführten Arten. Zwölf Teilnehmende (ZH, OW, GL, ZG, SO, BL, SH, GR, TG, TI, VS und KVU) bedauern, dass sie sich vor der Revision der Verordnung nicht zur vom Bund vorgenommenen Einstufung der Organismen äussern konnten. BE beantragt, dass das Verfahren zur Listenerstellung vor der Zustimmung deutlicher erklärt wird.
23 Teilnehmende (ZH, LU, UR, SZ, OW, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, SG, GR, TG, TI, NE, GE, KVU, EFBS, SFV, KPSD, Illnau-Effretikon und FiBL) beantragen eine regelmässige Überprüfung der Listen der Organismen. Auf Wunsch von OW, GL und BS sollte die regelmässige Anpassung in den Text von Artikel 59 aufgenommen werden. ZG und KVU möchten, dass eine Periodizität der Anpassungen eingeführt wird. Fünf Teilnehmende (ZH, GL, ZG, KVU und KPSD) schlagen eine jährliche Revision der Listen vor. GE und NE empfehlen eine Revision alle fünf Jahre. Illnau-Effretikon und SVNF fordern auch, dass der Bund das Invasionspotenzial der als möglicherweise invasiv geltenden Arten, die jedoch nicht in den Anhängen der FrSV aufgeführt sind, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren prüft. Sie betonen, dass die zunehmende Ausbreitung der invasiven gebietsfremden Arten mehr Aufwand und höhere Kosten bei der Bekämpfung erfordert. Der FiBL weist darauf hin, dass den Lieferanten bei jeder Listenanpassung eine Übergangsfrist eingeräumt werden solle, um den wirtschaftlichen Schaden abzufedern.
casafair wünscht, dass künftige Anpassungen der Anhänge mit für die Eigentümerinnen und Eigentümer vernünftigen Übergangsfristen sowie Kommunikationsmassnahmen oder anderen angemessenen Unterstützungsmassnahmen einhergehen.
3.3.2.5. Inkrafttreten
38 Teilnehmende (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, KVU, KWL, SBV, SDAT, EFBS, ENHK, FRC, KPSD, Illnau-Effretikon, SVNF, InfoFlora, casafair und FiBL) erklären sich mit dem vorgeschlagenen
17/37 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774