Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 37 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 CO2-Verordnung
ganz) ab. go-climate, Holzenergie Rikon und UAK lehnen eine Revision der Verordnung generell ab, weil per 1. Januar 2025 wiederum eine Revision erfolge, die vorliegende deshalb nur kurze Gültigkeit habe und zu Mehraufwand führe. 23 Teilnehmende äussern sich nicht zur Vorlage als Ganzes.
2.3.2. Stellungnahme zu einzelnen Artikeln Artikel 5b Absatz 3
Die Kantone ZH, LU, NW, FR, SO, BS, BL AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE, GE, JU sowie aeesuisse, FWS, Holzenergie Rikon, KliK, KVU, Ökostrom, SMP und VFAS stimmen der Änderung in Artikel 5b zu.
Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 9 Absatz 3bis
Die Kantone ZH, LU, NW, FR, SO, BS, BL AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE, GE, JU sowie aeesuisse, JardinSuisse, KliK, KVU, Ökostrom, SMP, VFAS und VSGP stimmen den Änderungen in diesen beiden Artikel zu. Darüber hinaus sind folgende Anliegen eingegangen: Unangemeldete Besuche des Bundesamts für Umwelt (BAFU) im Rahmen der Besichtigungen der Validierungs- oder Verifizierungsstelle seien nicht angebracht, die Teilnahme seitens BAFU den Gesuchstellenden rechtzeitig anzukündigen (go-climate und UAK). Die Besichtigungen seien zwar dem Gesuchsteller, nicht aber zwingend dem BAFU zu melden (Holzenergie Rikon). Bei der Organisation und Durchführung der Besichtigungen seien die betrieblichen Abläufe am Projektort zu berücksichtigen (JardinSuisse und VSGP).
Artikel 11a
Die Kantone ZH, LU, NW, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE, GE, JU sowie aeesuisse, KliK, KVU, Ökostrom, SMP und VFAS stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu. Holzenergie Rikon beantragt, den Artikel zu streichen und regt an, dass das BAFU die Verifizierung übernehmen soll, womit eine Zwischenstelle und auch Kosten gespart werden könnten.
Artikel 17 Absätze 2 und 3
Die Kantone ZH, LU, NW, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE, GE, JU sowie aeesuisse, KliK, KVU, Ökostrom, SMP und VFAS stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu.
Artikel 17d Absätze 3 und 4
Die Kantone ZH, LU, NW, FR, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, NE, GE, JU sowie aeesuisse, KliK, Ökostrom und SMP stimmen den vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 17d zu. Der Kanton SO lehnt die Änderungen ab. Er argumentiert, dass die Fahrzeuge aufgrund der zusätzlichen Vorgabe eines Kilometerstandes nicht mehr in Selbstabnahme geprüft werden können, und diese Bestimmung deshalb die Prüfkapazitäten der Motorfahrzeugkontrolle belaste. Abgelehnt werden die Änderungen zudem von economiesuisse, sgv, SVP und VFAS. Die SVP sieht darin einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.
AGVS, Auto Schweiz, Grüne, Klima-Allianz, PUSCH, SES, SP, strasseschweiz, TCS, VCS und WWF sind mit den Änderungen in Absatz 3 einverstanden. Sie verweisen darauf, dass mit dieser Änderung die Umgehung der CO2-Emissionsvorschriften für Neuwagen durch Abwarten der bisherigen Frist von 6 Monaten verhindert werden könne. AGVS und strasseschweiz begründen ihre Zustimmung zudem damit, dass dadurch keine Wettbewerbsverzerrung zwischen unterschiedlichen Importakteuren auf dem Neufahrzeugmarkt mehr bestehe. Grüne, Klima-Allianz, PUSCH, SES, SP, VCS und WWF merken an, dass verschiedene weitere Umgehungsmöglichkeiten weiterhin bestehen bleiben, und auch angegangen werden sollten. Die Kantone ZH, TG, VS und KVU schreiben, dass bei solchen Regelungen immer ein Umgehungspotential bestünde. Für den Kanton TI sind die vorgesehenen Änderungen grundsätzlich geeignete Massnahmen, jedoch würden sie zusätzliche spezifische Kontrollen beim Import bedingen. Diese sollen auf nationaler Ebene
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