Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 35 Seiten

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Artikel 14 Absatz 1 OHG und über die Art und Weise der Umsetzung von Artikel 14a Absatz 2 entscheiden.

6.6 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Der Vorentwurf enthält keine neuen Bestimmungen über Subventionen. Es werden auch keine bestehenden Bestimmungen geändert.

6.7 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Der Vorentwurf enthält keine Bestimmungen, die dem Bundesrat Gesetzgebungskompetenzen übertragen.

6.8 Datenschutz

Der Vorentwurf sieht keine Datenschutzbestimmungen vor. Es gilt das kantonale Datenschutzrecht.