Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 35 Seiten
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Artikel 14 Absatz 1 OHG und über die Art und Weise der Umsetzung von Artikel 14a Absatz 2 entscheiden.
6.6 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
Der Vorentwurf enthält keine neuen Bestimmungen über Subventionen. Es werden auch keine bestehenden Bestimmungen geändert.
6.7 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Der Vorentwurf enthält keine Bestimmungen, die dem Bundesrat Gesetzgebungskompetenzen übertragen.
6.8 Datenschutz
Der Vorentwurf sieht keine Datenschutzbestimmungen vor. Es gilt das kantonale Datenschutzrecht.