Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 35 Seiten

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Dies wird zumindest in einem Teil der Kantone zu einem Anstieg der Kosten führen. Dieser Kostenanstieg lässt sich jedoch nicht genau abschätzen, insbesondere da er stark von dem von den Kantonen gewählten Betreuungsmodell abhängen wird. Die Finanzierung der Leistungen durch die Opferhilfe dürfte jedoch vermutlich nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten für die Soforthilfe ausmachen, welche im Jahr 2023 15,76 Millionen Franken betragen haben.

5.3 Auswirkungen auf die Gesundheit

Gewalttaten wie häusliche Gewalt oder sexuelle Gewalt können erhebliche unmittelbare und langfristige gesundheitliche Folgen haben, die auch noch lange nach Beendigung der Gewalt andauern und hohe Kosten verursachen können. Die Gewährleistung einer angemessenen medizinischen und rechtsmedizinischen Versorgung durch speziell ausgebildetes Personal wird dazu beitragen, die Folgen von Gewalt zu verhindern und damit die Kosten für die Gesellschaft zu senken.

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Gewalt, insbesondere häusliche und sexuelle Gewalt, stellt ein weit verbreitetes soziales Problem dar, mit schwerwiegenden Folgen für die Opfer, ihre Familien und die Gesellschaft als Ganzes. Mit der vorliegenden Revision erhalten die Opfer einen besseren Zugang zu der für sie notwendigen spezifischen medizinischen und rechtsmedizinischen Hilfe. Dies wird allen Opfern von Gewalt zu Gute kommen, insbesondere Frauen, die davon am häufigsten betroffen sind.95

Eine Verbesserung der Qualität der medizinischen Betreuung wird sich nicht nur auf die individuelle Betreuung des Opfers, sondern auch auf die Gesellschaft als Ganzes auswirken. Die Chancen, dass das Opfer die Straftat anzeigt oder der Täter verurteilt wird, sinken erheblich, wenn das Opfer nicht angemessen betreut wird oder wenn die Spuren der erlittenen Gewalt nicht angemessen dokumentiert oder gesichert wurden. Ein Ausbau der rechtsmedizinischen Opferhilfe wird sich daher positiv auf die Zahl der Strafanzeigen, die Möglichkeiten der Beweisverwertung und gegebenenfalls auf die Verurteilungsquote auswirken.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Der Bund verfügt im Bereich der Opferhilfe (Art. 124 BV) über eine Gesetzgebungskompetenz. Gemäss diesem Artikel sorgen Bund und Kantone dafür, dass Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit

95 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kriminalität und Strafrecht > Polizei > Häusliche Gewalt > Häusliche Gewalt: Geschädigte Personen nach Alter und Geschlecht; www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kriminalität und Strafrecht > Polizei > Sexualisierte Gewalt > Sexualisierte Gewalt: geschädigte Personen nach Geschlecht.