Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 35 Seiten

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quantifizierbares Ziel formuliert. Am 6. Juni 2024 hat die Bundesversammlung die Botschaft über die Legislaturplanung 2023–2027 verabschiedet.25

Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) 2022–2026 verabschiedet.26 Dieser will mit verschiedenen Massnahmen erreichen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt abnehmen und die persönliche Sicherheit der Bevölkerung zunimmt. Die Massnahmen Nr. 37 und 38 betreffen die medizinische und rechtsmedizinische Versorgung von Opfern sexualisierter Gewalt. Mit der Massnahme Nr. 37 wird die SKHG insbesondere beauftragt, gute Praktiken zu ermitteln und zusammenzutragen und sie anschliessend in den Kantonen zu verbreiten. Die Massnahme Nr. 38 ihrerseits sieht die Erarbeitung einer Empfehlung an die Kantone vor, um die Umsetzung von Konzepten zur medizinischen Versorgung von Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt zu fördern. Die Arbeiten werden im Spätsommer 2024 aufgenommen. Der Vorentwurf ist Teil der Umsetzung des NAP IK.

1.8 Verhältnis zur Roadmap über häusliche und sexuelle Gewalt

Im Jahr 2020 beschloss das EJPD, zusammen mit den Kantonen einen strategischen Dialog zu häuslicher Gewalt durchzuführen. Dieser Anlass erlaubte es den politischen Akteuren, sich über zehn als vordringlich erachtete Handlungsfelder auszutauschen und eine Raodmap zu verabschieden, die eine Reihe von Massnahmen zur Schliessung festgestellter Lücken festlegt.27

Im Mai 2023 zogen der Bund und die Kantone eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap.28 Diese ergab, dass in der Mehrheit der Handlungsfelder Fortschritte erzielt wurden, die Arbeiten aber weitergeführt werden müssen. An diesem Treffen wurden ausserdem weitere Massnahmen gegen sexuelle Gewalt in Form eines Addendums zur Roadmap verabschiedet. Der Bund und die Kantone haben sich insbesondere verpflichtet, ihre Anstrengungen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen weiterzuführen, um die medizinische (oder rechtsmedizinische) Versorgung von Opfern sexueller Gewalt zu verbessern. Der Vorentwurf ist Teil der Umsetzung dieser Verpflichtungen.

Der Bund und die Kantone sehen vor, 2026 in Abstimmung mit dem NAP IK eine Schlussbilanz zu ziehen.

25 BBl 2024 1440

26 Der NAP IK ist einsehbar unter: www.ebg.admin.ch > Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt > Istanbul-Konvention > Nationaler Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026.

27 Die Roadmap über häusliche Gewalt ist einsehbar unter: www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Häusliche Gewalt > Strategischer Dialog «Häusliche Gewalt» > Roadmap von Bund und Kantonen.

28 Vgl. www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Häusliche Gewalt > Strategischer Dialog «Häusliche Gewalt» > Zwischenbericht zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt.