Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 35 Seiten

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Leistungen unmittelbar mit den Krankenkassen abgerechnet werden. In seiner Stellungnahme zum Evaluationsbericht von GREVIO40 hält Deutschland fest, dass in grossen Zentren bereits Gewaltschutzambulanzen eingerichtet worden sind. Als Beispiel erwähnt es die Universitätsklinik «Charité – Universitätsmedizin Berlin».

Der Evaluationsbericht von GREVIO41 verweist weiter auf die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, gemäss welcher medizinische Einrichtungen Massnahmen zur Prävention von und Hilfe bei (insbesondere sexuellem) Missbrauch und Gewalt vorsehen sollen.42

Mit der Änderung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) per 1. Januar 2024 wurden zudem die Traumaambulanzen als Leistungen der Schnellen Hilfe in § 31 ff. eingeführt. In Traumaambulanzen wird für Geschädigte sowie Angehörige frühzeitig eine psychotherapeutische Intervention erbracht, um den Eintritt einer psychischen Gesundheitsstörung oder deren Chronifizierung zu verhindern. Die Betroffenen haben Anspruch auf insgesamt bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz (§ 34 Abs. 1). Die Fahrkosten zur nächstgelegenen Traumaambulanz werden gemäss § 36 übernommen. Für die Leistungen der Traumaambulanz muss spätestens nach der zweiten Therapiesitzung ein Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung gestellt werden (vgl. § 10 Abs. 5).

Spanien

Gemäss dem Evaluationsbericht von GREVIO von 2020 bestehen in mehreren grossen spanischen Städten, insbesondere in den Provinzhauptstädten, Krisenzentren für Opfer von Vergewaltigung und sexueller Gewalt. Diese können Teil von Spitalabteilungen oder von spezialisierten Stellen sein.43 Dies trifft beispielsweise auf die Stadt Madrid zu, die ein Krisenzentrum für Opfer von Vergewaltigung eingerichtet hat, das sieben Tage die Woche rund um die Uhr geöffnet ist.

40 Vgl. Commentaires du gouvernement allemand sur le rapport d'évaluation de référence du GREVIO, S. 22.

41 Vgl. Rapport d'évaluation de référence du GREVIO, Allemagne, Ziff. 148.

42 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser (Qualitätsmanagement-Richtlinie), in der Fassung vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert am 18. Januar 2024, vgl. S. 9 f.

43 Rapport d’évaluation de référence du GREVIO sur les mesures d’ordre législatif et autres donnant effet aux dispositions de la Convention d’Istanbul – Espagne, veröffentlicht am 25. November 2020, vgl, Ziff. 170 ff. Die Dokumente zur Evaluationsrunde von Spanien sind einsehbar unter: www.coe.int > Démocratie > Démocratie et dignité humaine > Activités > Par thématiques > Convention d’Istanbul > Suivi par pays > Cycle d'évaluation de référence.