Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 35 Seiten
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5.2 Auswirkungen auf die Kantone
5.2.1 Änderung des kantonalen Rechts
Es wird Aufgabe der Kantone sein, die Notwendigkeit einer Revision ihrer Ausführungsgesetzgebung zum OHG zu prüfen. Die von einigen Kantonen erlassenen Weisungen zur Übernahme der rechtsmedizinischen Kosten im Rahmen der Soforthilfe müssen gegebenenfalls angepasst werden (vgl. Ziff. 1.3.2). Insbesondere werden die von einigen Kantonen vorgesehenen Obergrenzen für die Soforthilfe (vgl. Ziff. 1.3) nicht mehr zulässig sein, wenn sie die vollständige finanzielle Übernahme der medizinischen und rechtsmedizinischen Hilfe für die Opfer (unter Vorbehalt des Subsidiaritätsprinzips) einschränken. Auch die Dauer der Aufbewahrung der rechtsmedizinischen Dokumentation und des Spurenmaterials wird zu regeln sein.
5.2.2 Personelle und finanzielle Auswirkungen auf die Opferhilfe
Die für die Opferhilfe zuständigen kantonalen Behörden werden möglicherweise wegen der Bearbeitung von Anträgen auf Soforthilfe mit einer zusätzlichen Arbeitsbelastung konfrontiert. Derzeit ist es nicht möglich, die personellen und zeitlichen Auswirkungen abzuschätzen.
Betroffen sind vor allem die Kantone, die eine solche Praxis noch nicht kennen. In den anderen Kantonen könnte die Arbeitsbelastung der zuständigen Behörden allenfalls zunehmen, sobald die Angebote für medizinische und rechtsmedizinische Betreuung in der Öffentlichkeit besser bekannt sein werden. Dies könnte dazu führen, dass die Behörden mehr Anfragen zu bearbeiten haben.
Laut den Statistiken des Bundesamts für Statistik90 ist die Anzahl der Beratungsanfragen zur medizinischen Hilfe gestiegen: von 2342 im Jahr 2018 auf 3344 im Jahr 2023. Die Anzahl der Fälle, in denen finanzielle Leistungen für Soforthilfe oder längerfristige Hilfe ausbezahlt wurden, hat in den letzten Jahren ebenfalls zugenommen: von 859 im Jahr 2018 auf 1067 im Jahr 2023.
Die Finanzierung der rechtsmedizinischen Leistungen im Rahmen des OHG kann sich auf die von den Kantonen für die Soforthilfe bereitgestellten finanziellen Mittel auswirken. Gemäss einer Umfrage des BJ beliefen sich die Kosten für die Soforthilfe für die Gesamtheit der Kantone im Jahr 2023 auf 15,76 Millionen Franken91. Neben den an-
90 Vgl. Opferhilfestatistik von 2023: Opferberatungen nach Leistungen.
91 Die Kantone haben dem BJ Angaben zu ihren Kosten für die Opferhilfe, insbesondere für die Soforthilfe, für das Jahr 2023 geliefert. Alle kantonalen Kosten für die Soforthilfe ergeben zusammengerechnet den Betrag von 15,76 Millionen Franken. Es ist zu beachten, dass in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Nidwalden und St. Gallen die Kosten für die Soforthilfe und die längerfristige Hilfe nicht unterschieden werden. Die Kosten für die Soforthilfe in diesen Kantonen sind daher im Betrag von 15,76 Millionen Franken nicht enthalten.