Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 35 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Auftrag des Parlaments

2023 ist das Parlament dem Antrag des Bundesrates gefolgt und hat drei Motionen angenommen, die die Schaffung von Krisenzentren für die Opfer von sexueller oder häuslicher Gewalt fordern (Mo. 22.3234 der ehemaligen Ständerätin Marina Carobbio Guscetti, Mo. 22.3333 von Nationalrätin Tamara Funiciello und Mo. 22.3334 von Nationalrätin Jacqueline de Quattro). Mit diesen Motionen wird der Bundesrat aufgefordert, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und verbindlichen Standards für die Einrichtung von Krisenzentren für Opfer von Gewalt zu schaffen. Gemäss dem Wortlaut dieser Vorstösse müssen diese Krisenzentren medizinische und psychologische Erstbetreuung und Unterstützung bereitstellen und haben die Aufgabe, die rechtsmedizinische Dokumentation der Verletzungen und Spuren von Gewalt zu erstellen und aufzubewahren. Zudem sollen sie leicht zugänglich und in der Bevölkerung bekannt sein. Ferner verlangen die Autorinnen dieser Motionen, dass die Kontaktdaten der Opfer unter bestimmten Voraussetzungen an die Opferberatungsstelle weitergeleitet werden dürfen. Die Motionen Funiciello und de Quattro verlangen zudem, dass die Frage der Finanzierung geklärt wird.

1.2 Vorarbeiten

Der Bundesrat befasste sich bereits im Jahr 2020 mit der Thematik dieser Motionen. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 14.4026 der Sozialdemokratischen Fraktion «Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt»1 untersuchte er die politischen Konzepte und Praktiken der Kantone im Bereich der medizinischen Versorgung bei häuslicher Gewalt. In seiner Analyse stützte er sich auf eine externe Studie, die im Auftrag des Bundesamtes für Justiz (BJ) von der Hochschule Luzern, der Berner Fachhochschule und der Fachhochschule Westschweiz erstellt wurde.2

Die Studie stellte fest, dass Konzepte zur medizinischen Versorgung existieren. Diese seien jedoch kaum bekannt und würden von den Gesundheitsfachpersonen selten verwendet. Die externe Studie empfahl daher, eine Gesamtstrategie zu erarbeiten, die zum einen auf die Information und Sensibilisierung der Gesundheitsfachpersonen und zum anderen auf die Bereitstellung spezialisierter Fachpersonen oder Abteilungen für Gewaltmedizin in den Spitälern ausgerichtet ist. Weiter legte die Studie eine Reihe von

1 Der Bericht ist einsehbar unter: www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Opferhilfe > Publikationen > Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 14.4026 der Sozialdemokratischen Fraktion «Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt. Politische Konzepte und Praktiken der Kantone sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrages im Opferhilfegesetz».

2 Der Schlussbericht vom 2. Mai 2019 ist einsehbar unter: www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Opferhilfe > Publikationen > «Umgang mit häuslicher Gewalt bei der medizinischen Versorgung».