Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 36 Seiten
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Übersicht
Für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von bestimmten Chemikalien schreibt die Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung; ChemRRV; SR 814.81) eine Fachbewilligung vor, die in departementalen Verordnungen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) präzisiert sind. Personen, die beruflich oder gewerblich bestimmte Stoffe oder Zubereitungen verwenden, müssen eine Prüfung ablegen oder Ihre Kenntnisse nachweisen können.
Das EDI ist zuständig für die:
1. Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in
Gemeinschaftsbädern (VFB-DB, SR 814.812.31);
2. Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung
(VFB-S, SR 814.812.32);
3 Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Bega-
sungsmitteln (VFB-B, SR 814.812.33).
In diesen Verordnungen werden unter anderem die Einzelheiten zu den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen sowie die weiteren Modalitäten zum Erwerb der Fachbewilligungen geregelt. Das UVEK betreut weitere Fachbewilligungen, die die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln betreffen und die bereits revidiert wurden. Diese sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Mit den geplanten Totalrevisionen soll insbesondere die Aufsicht über die an der Fachbewilligungsausbildung beteiligten Stellen neu geregelt und die Weiterbildungspflicht für Fachbewilligungsinhaber konkretisiert werden.
Bisher wurden die Angebote der Trägerschaften zur Weiterbildung kaum genutzt und es bestand keine Pflicht, Weiterbildungen zu absolvieren. Bei Annahme der Revision müssen sich Inhaberinnen und Inhaber von Fachbewilligungen künftig binnen fünf Jahre bei einer anerkannten Weiterbildungsstelle weiterbilden, um die Gültigkeit ihrer Fachbewilligung um fünf Jahre zu verlängern.
Die Aufsicht über die Prüfungsstellen, die Prüfungen zum Erwerb der EDI Fachbewilligungen durchführten, oblag bisher zwei Trägerschaften, bestehend aus den fachlich betroffenen Berufsverbänden der Branche der Schädlingsbekämpfer und der Badbranche. Eine Evaluation des BAG hat ergeben, dass die Abstimmung zwischen den einzelnen Verbänden hinsichtlich der Anforderungen an die Fachbewilligungsprüfungen herausfordernd ist, was zu einem uneinheitlichen Vollzug geführt hat. Um einen einheitlichen Vollzug der Fachbewilligungsprüfungen gewährleisten zu können, soll künftig das BAG die Aufgaben der Trägerschaft wahrnehmen, wobei es durch die bisherigen Fachbewilligungsausschüsse begleitet wird. So soll gewährleistet werden, dass die Prüfungen die praktischen Anforderungen möglichst aller betroffenen Kreise abbilden.
Ausgangslage und Inhalt der Vorlage
Viele bisherige Artikel der Verordnungen in der Zuständigkeit des EDI sind von Anpassungen betroffen und es wurden neue Bestimmungen geschaffen, weshalb Totalrevisionen notwendig sind.