Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 36 Seiten
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Die Themen der Weiterbildungen ergeben sich aus Anhang 1 und werden von den Weiterbildungsstellen ausgewählt.
Ziffer 5 Methode
Der Unterricht in den Weiterbildungen basiert auf teilnehmeraktivierenden Methoden. Darunter werden Methoden verstanden, die:
• einen aktiven Erwerb von Kenntnissen ermöglichen,
• die Erfahrung der Teilnehmenden abrufen und auf erworbenen Kenntnissen aufbauen,
• seitens der Teilnehmenden die Bereitschaft zum Dialog voraussetzen, mit dem Ziel, Antworten Schritt für Schritt im Kollektiv zu erarbeiten.
Als teilnehmeraktivierende Methoden gelten die folgenden methodischen Ansätze (nicht erschöpfende Liste): verschiedene Arten von Gruppenarbeiten, Brainstorming, praktische Übungen, kurze mündliche Befragungen oder Umfragen mithilfe einer elektronischen Anwendung, Methoden zur laufenden Validierung des erworbenen Wissens usw. Ein weiteres Beispiel für das Lernen durch aktive Partizipation ist die rückwirkende Untersuchung. Dabei ist das Endziel den Teilnehmenden bekannt, sie müssen daher ein Problemlösungsverfahren erarbeiten und anpassen, mit dem sie das Ziel erreichen können.
Die Beschränkung der Zahl der Teilnehmer pro dozierende Person auf 30 Teilnehmer soll eine aktive Teilnahme der Fachbewilligungsinhaber am Unterricht fördern. In der Praxis hat sich erwiesen, dass bei zu grossen Teilnehmerzahlen eine Diskussion erschwert wird. Ausserdem sollen Weiterbildungskurse mit Praxisbezug (z.B. zur korrekten Durchführung von Handmessungen von Badewasser oder zum korrekten Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung) gefördert werden. Mit grossen Teilnehmerzahlen werden praxisbezogene Kurse verunmöglicht oder sie können im vorgegebenen Rahmen von 8 Lektionen à 45 Minuten nicht mehr durchgeführt werden.
Ziffer 6 Qualitätssicherung
Durch die Durchführung einer geeigneten Lernerfolgskontrolle soll festgestellt werden, ob die Teilnehmenden der Weiterbildung, die ihre Fachbewilligung verlängern wollen, die Themen der Weiterbildung verstanden haben. Die Resultate der Lernkontrolle dienen dem BAG zur Beurteilung des Lernerfolgs. Zur Validierung der Qualität der Weiterbildungen muss eine Zufriedenheitsumfrage mindestens bei den Personen durchgeführt werden, die mit der Weiterbildung ihre Fachbewilligung verlängern wollen. Dazu gehören beispielweise Fragen zur Kursadministration (u.a. Anmeldeprozedere, Kontaktaufnahme, Homepage der betreffenden Weiterbildungsstelle) zur Qualität und Art der Vermittlung der Weiterbildungsthemen durch die Dozenten, zu den Weiterbildungsunterlagen und zu den Räumlichkeiten.
Ziffer 7 Dauer
Abs. 1: Die Dauer der obligatorischen Weiterbildungen zur Verlängerung der Gültigkeit der Fachbewilligung beträgt mindestens acht Lektionen à 45 Minuten. Eine Präsenzkontrolle muss mindestens bei denjenigen Teilnehmern durchgeführt werden, die ihre Fachbewilligung mit dem Besuch der Weiterbildung verlängern wollen. Weiterbildungen können auch Personen offenstehen, die keine Fachbewilligung verlängern wollen.
Abs. 2: Mit der Möglichkeit der Splittung der acht Lektionen auf zwei Tage kann auf die Bedürfnisse der Fachbewilligungsinhaberinnen und -inhaber resp. der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber flexibel reagiert werden. Die Abwesenheiten können kürzer gehalten und gleichzeitig grössere Anreisewege verkraftet werden. Online Schulungen sind mit Genehmigung durch das BAG möglich und entsprechen dem Bedürfnis der Branche, die Abwesenheiten vom Betrieb möglichst klein zu halten. Andererseits widersprechen sie dem Anspruch, praxisorientierte Schulungen anzubieten.