Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 36 Seiten
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1.2 Streichung der Trägerschaft in den EDI Fachbewilligungsverordnungen
Um künftig einheitliche Vorgaben an die Prüfungen sicherzustellen, übernimmt das BAG die Aufgaben der Trägerschaften und beaufsichtigt die Prüfungsstellen direkt. Das EDI wird für jede Fachbewilligung einen Katalog mit Prüfungsaufgaben erarbeiten, die für alle Prüfungsstellen der jeweiligen Fachbewilligung verbindlich sein werden.
Je ein Fachbewilligungsausschuss für die VFB-DB und einer für die beiden Fachbewilligungen gemäss VFB-S und VFB-B beraten das BAG in Fragen des Vollzugs. Die beiden Fachbewilligungsausschüsse bestehen aus den interessierten Kreisen. Damit sollen auch die Bedürfnisse und die Anforderungen an die Fachprüfung und die Ausbildung breit abgestützt werden.
1.3 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Da die Hauptverbände die Anforderungen an die Fachprüfungen innerhalb einer Fachbewilligung teilweise unterschiedlich definierten, gibt es keine Alternative zur Streichung der Trägerschaft aus den Verordnungen. Die geprüfte Alternative, wonach das BAG beispielsweise zwei Trägerschaften beaufsichtigt, die unabhängig voneinander die gleiche Fachbewilligung betreuen, wurde verworfen. Die unterschiedlichen Interessen der beteiligten Verbände können besser durch die bereits etablierten Fachbewilligungsausschüsse in die Fachbewilligungsausbildungen einfliessen. Anliegen von einzelnen Hauptverbänden haben auch weniger Gewicht und eine Monopolstellung eines Verbandes wird erschwert. Die Aufnahme von interessierten Kreisen in die Trägerschaft kann nicht mehr, wie es früher der Fall war, durch einen Hauptverband verhindert werden.
Die gewählte Lösung sieht vor, dass das BAG die Aufsicht über die Prüfungsstellen anstelle der Trägerschaften übernimmt.
Im Sinne einer einheitlichen Regelung werden für alle drei Fachbewilligungen des EDI die Trägerschaften aufgehoben. Die bereits heute bestehenden beiden Fachbewilligungsausschüsse (für VFB-DB und VFB-S/VFB-B) werden erweitert, um den verschiedenen Bedürfnissen der interessierten Kreise gerecht zu werden.
1.3.1 Einführung der obligatorischen Weiterbildungspflicht
In allen Fachbewilligungsbereichen werden Pestizide eingesetzt, die für Mensch und Umwelt gefährlich sein können. Die Weiterbildungsverpflichtung entspricht dem politischen Willen und ist ab 1. Januar 2026 bereits für alle fachbewilligungspflichtigen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen. Es entspricht auch dem Wunsch der beteiligten Branchen, die Weiterbildungspflicht für die Fachbewilligungen, für die das EDI zuständig ist, zu konkretisieren.
Die schlechte Nutzung der bestehenden Weiterbildungsangebote im Bereich der VFB-DB legt die Vermutung nahe, dass die betreffenden Fachbewilligungsinhaberinnen und -inhaber ihre Weiterbildungspflicht ungenügend wahrnehmen. Die Vorgabe, die Gültigkeit einer Fachbewilligung von der Verpflichtung abhängig zu machen, alle fünf Jahre eine Weiterbildung zu absolvieren, erscheint daher angemessen.
2. Grundzüge der Vorlage und beantragte Neuregelung
2.1 Fachbewilligungen und andere Kenntnisnachweise
In allen drei Fachbewilligungsverordnungen des EDI (künftig mit VFB abgekürzt) wird die Gültigkeit der Fachbewilligung auf fünf Jahre befristet. Diese Befristung gilt auch für alle gleichgestellten und anerkannten gleichwertigen Qualifikationen. Mit anderen Worten werden Personen, die einen der folgenden Kenntnisnachweise besitzen, hinsichtlich der Weiterbildungsverpflichtung gleichbehandelt: