Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 32 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
und Grundfreiheiten, insbesondere der Meinungsäusserungsfreiheit, umsetzen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Risikokommunikation durch objektive und wissenschaftliche Informationen genügt, um Fehl- und Desinformation zu begegnen und damit das Ziel der Anpassung zu erreichen. Er schickt jedoch eine Variante in die Vernehmlassung, die darin besteht, einen Vorbehalt bezüglich der Erwähnung des Umgangs mit Fehl- und Desinformation in den beantragten Anpassungen zu formulieren.
Die Vernehmlassung der interessierten Kreise, der politischen Parteien und der Kantone wird durchgeführt, um dem grossen Interesse der Öffentlichkeit an diesen Anpassungen Rechnung zu tragen und sie umfassend informieren zu können. Eine solche Vernehmlassung fand auch bei der Totalrevision der IGV im Jahr 2005 statt. Parallel dazu werden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert.