Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 32 Seiten
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1.1.2 WHO-Prozess zur Verhandlung von Anpassungen der IGV (2005) nach der Covid-19-Pandemie
Im Mai 2022 beschloss die 75. Weltgesundheitsversammlung, durch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe der WHO-Mitgliedstaaten (engl. Working Group on amendments to the International Health Regulations, WGIHR) einen formellen Prozess zur Aushandlung von Anpassungen der IGV (2005) einzuleiten. Dieser Prozess sollte bis zum Mai 2024 laufen. Das Ziel war, die Vorschriften aufgrund der Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie zu stärken, um besser auf die nächste gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite mit Pandemiepotenzial reagieren zu können. Diese Anpassungen sollten von begrenztem Umfang sein, sich auf spezifische, klar identifizierte Fragen und Herausforderungen beziehen und gleichzeitig Gerechtigkeitsaspekte verbessern.
1.1.3 Mit der Vorlage zusammenhängende parlamentarische Vorstösse
Der Bundesrat konnte im Rahmen verschiedener parlamentarischer Vorstösse mehrmals zu den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) Stellung nehmen. Dies betrifft im Nationalrat 24.3038 Mo. Bläsi «Ablehnung des Entwurfes des CA+ der WHO und der Anpassung der IGV 2005, welche die Souveränität der Schweiz verletzen», 24.3173 Mo. Wyssmann «Einbezug des Parlamentes bei der Revision des IGV/IHR-Vertragswerks», 24.3175 Mo. Wyssmann «Zurückweisung von Fristverletzungen durch die WHO im Zusammenhang mit der Anpassung der internationalen Gesundheitsvorschriften», 23.3910 Mo. Reimann Lukas «WHO. Demokratische Kontrolle durch Volk und Parlament sicherstellen», 23.4396 Mo. Grüter «Die Schweiz entscheidet bei Pandemien und Epidemien souverän und ohne ausländischen Zwang», 23.4397 Mo. Grüter «Ohne Parlament keine Verhandlungen mit der WHO», 24.3544 Ip. Wyssmann «IGV-Schlussabstimmung der 77. WGV vom 1. Juni 2024: Zustandekommen und Auswirkungen» und 24.3404 Ip. Jost «WHO-Pandemievertrag und Intern. Gesundheitsvorschriften: Empfehlung oder verbindlich?» und im Ständerat 23.4413 Mo. Chiesa «Die Schweiz entscheidet bei Pandemien und Epidemien souverän und ohne ausländischen Zwang» und 23.4414 Mo. Chiesa «Ohne Parlament keine Verhandlungen mit der WHO».
1.2 Ablauf und Ergebnis der Verhandlungen
1.2.1 Position des Bundesrates und Mandat
Die Positionen und Leitlinien der Schweiz zum Verhandlungsprozess zur Anpassung der IGV wurden in den Bundesratsbeschlüssen über die Teilnahme der Schweiz an der Weltgesundheitsversammlung (WHA) der Jahre 2022, 2023 und 2024 festgehalten. Die Schweiz erarbeitete ihre Positionen in enger Absprache mit den Facheinheiten des BAG (namentlich Abteilung Internationales, schweizerische nationale IGV-