Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 32 Seiten

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Variante 2: Diese Anpassungen können mit einem Vorbehalt betreffend die ausdrückliche Erwähnung «einschliesslich des Umgangs mit Fehl- und Desinformationen» in Teil A Absatz 2 Buchstabe c Ziffer vi und Absatz 3 Buchstabe i der Anlage 1 gutgeheissen werden.

Es wird eine Vernehmlassung der interessierten Kreise, der politischen Parteien und der Kantone durchgeführt, um dem grossen öffentlichen Interesse an diesen Anpassungen Rechnung zu tragen und die Öffentlichkeit umfassend informieren zu können. Eine solche Vernehmlassung fand auch bei der Totalrevision der IGV im Jahr 2005 statt. Parallel dazu werden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert.