Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/7: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts · 35 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen, die auf der Publikationsplattform des Bundesrechts zu finden sind.8 Eine Liste der Kantone, Parteien sowie weiteren interessierten Kreise, die eine Rückmeldung eingereicht haben, findet sich in Ziffer 6.
Gemäss Artikel 9 VlG sind die Vernehmlassungsunterlagen, die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden und der Ergebnisbericht nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat öffentlich zugänglich.
4. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
4.1. Allgemeine Rückmeldung zu den Verordnungsanpassungen
4.1.1. Rückmeldung der Kantone und der KKPKS
Gemäss BE, FR, GE, OW, SG, SO, TG, VD und VS hat die Vorlage weitreichende finanzielle und personelle Konsequenzen für die Kantone. Sofern den Kantonen zusätzliche Aufgaben zufallen, sei eine Entschädigung durch den Bund angezeigt (BE, OW, SG und SO). FR und TI bedauern, dass die zusätzlichen Aufgaben ohne finanzielle Gegenleistungen übernommen werden müssen. Für SG ist es unklar, durch wen die Kosten, die durch die zusätzlichen Aufgaben entstehen, getragen werden müssen. VD ist der Ansicht, dass die Frage einer finanziellen Entschädigung der Kantone durch den Bund aufgrund der zunehmenden Ausweitung der Aufgaben infolge der Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Besitzstands immer dringlicher werde. Für TI ist eine ausgewogenere Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen unerlässlich. Alternativ sollte zumindest die besondere Situation der Grenzkantone, die einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt seien, angemessen berücksichtigt werden, indem der Bund für diese zumindest teilweise die mit den Kontrollen verbundenen finanziellen Belastungen übernehme. BE und SG kritisieren, dass die im erläuternden Bericht aufgeführten Auswirkungen auf die Kantone unzureichend und zu wenig detailliert seien. BE fordert, dass im Sinne eines Monitorings die Mehraufwände der Umsetzung bei den ausführenden Stellen erfasst werden. NW ist der Ansicht, dass allfällige indirekte Auswirkungen – etwa im Bereich der Datenerhebung und der Zuständigkeiten – frühzeitig adressiert und mit den Kantonen abgestimmt werden müssen.
GE und VD weisen auf die Unklarheiten – auch auf europäischer Ebene – hinsichtlich der Umsetzung des Überprüfungsverfahrens hin. Die KKPKS und LU stellen mit Zufriedenheit fest, dass auf europäischer Ebene Gespräche über die in der Überprüfungsverordnung vorgesehene Gesundheitskontrolle geführt werden. Sie erwarten vom SEM, dass es sich für eine realistisch umsetzbare Lösung einsetze. Die KKPKS stellt fest, dass die Bestimmungen der Verordnungsentwürfe keinen Spielraum bieten, eine pragmatischere Lösung für die Umsetzung des Überprüfungsverfahrens zu entwickeln. Sie erwartet daher vom SEM, dass es konkrete Lösungsvorschläge für eine praktikable Umsetzung in der Schweiz vorsehe (ähnlich SO und TG). Die KKPKS ist aber nach wie vor der Ansicht, dass für die Überprüfung im Hoheitsgebiet die Bestimmungen zur Gesundheitskontrolle, zur vorläufigen Prüfung der Vulnerabilität und zur Bestimmung einer Vertrauensperson für unbegleitete Minderjährige für die kantonalen und kommunalen Polizeibehörden so nicht umsetzbar seien. SO und TI begrüssen, dass das SEM die Umsetzung der Vorgaben in seinen Weisungen festhalten wolle. SO fordert, dass die Kantone bei der Ausgestaltung der Weisungen zwingend einbezogen werden.
LU, SH, SO, TI und VS begrüssen, dass mit dem EU-Migrations- und Asylpakt die irreguläre Migration reduziert werden soll. LU und NW weisen auf die Wichtigkeit der Koordination im
nehmlassung 2025/7.