Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/7: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts · 35 Seiten

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Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

BL und SH fordern, dass der neue Haftgrund der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Art. 76a E-AIG) möglichst grosszügig ausgelegt und in der nationalen Gesetzgebung so verankert werde, dass er insbesondere auch bei Personen, die das System und die Gesellschaft mit ihrer wiederkehrenden Kleinkriminalität vor grosse Herausforderungen stellen, zur Anwendung kommen könne. In Bezug auf die Fluchtgefahr solle gemäss BL der Ermessensspielraum der zuständigen Behörden ausgeweitet werden.

5.1.6. Solidaritätsmechanismus

AG und SH schlagen vor, auf Verordnungsstufe zu verankern, dass die Kantone von Beginn an in die Entscheidprozesse über die Anwendung des Solidaritätsmechanismus sowie die zu ergreifenden Massnahmen miteinbezogen werden.

Die SVP spricht sich gegen die Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus aus.

Im Gegensatz dazu fordert der SGB den Bundesrat auf, sich für mehr Solidarität und eine bessere Lastenverteilung zwischen den Dublin-Staaten sowie für die Verteidigung eines menschenwürdigen und menschenrechtskonformen Asyl- und Migrationssystems einzusetzen.

5.2. Verordnungsanpassungen aufgrund des Bundesbeschlusses zur Übernahme und Umsetzung der Eurodac- Verordnung

5.2.1. Ressourcen und Aufwand

BE und VD gehen von einem erhöhten Arbeitsaufwand für die Datenerfassung aus (neue Kategorien und Alter). Beide Kantone beantragen, dass das Mengengerüst ab Umsetzung erhoben und eine Diskussion über die Kostentragung geführt werde. Die Verantwortlichkeit der Ausbildung für die Erfassung in Eurodac sei laut BE unklar.

Für TI ist aus wirtschaftlicher Sicht anzumerken, dass das Projekt AFIS 2026, ähnlich wie das Projekt Eurodac, voraussetze, dass die kantonalen Behörden über die notwendige Ausrüstung zur Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern verfügen. Die Kosten für die Anschaffung neuer Geräte gingen somit zu Lasten der kantonalen Behörden. Da diese Kosten noch nicht genau beziffert werden könnten, könne sich die Kantonsregierung derzeit nicht zu den finanziellen Auswirkungen äussern. Schliesslich werde in diesem Zusammenhang die Bundesbehörde bereits jetzt aufgefordert, ihre Position zu überdenken und einen Ausgleichsbetrag, auch zur teilweisen Deckung der Kosten für die Anschaffung der genannten neuen Geräte durch die Kantone, vorzusehen, damit diese nicht die gesamte finanzielle Belastung tragen müssten.

OW und SG signalisieren einen Mehraufwand für die Vollzugsbehörden, der zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar sei. Soweit die zusätzlichen Aufgaben nicht mit den bestehenden Ressourcen aufgefangen werden könnten, werde die Übernahme der entsprechenden Mehrkosten durch den Bund erwartet.

Auch wenn zum heutigen Zeitpunkt noch unklar sei, welche Anzahl der Erfassungen dazukomme und wie viel Zeit diese in Anspruch nehmen werden, weisen AG, FR und SG darauf hin, dass diese Änderungen für die erfassenden Behörden einen erhöhten Personal-, Zeit- und Schulungsaufwand nach sich ziehen werde. Während eine Vielzahl an Mitarbeitenden (Migrationsbehörden, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit [BAZG], Kantonspolizeien) vorweg für die Benutzung des Systems umfangreich geschult werden müssten, sei sodann auch nach Inbetriebnahme des Systems und Umsetzung der Revision mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand zu rechnen.