Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/7: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts · 35 Seiten

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4.4. Verordnungsanpassungen aufgrund des Bundesbeschlusses zur Übernahme und Umsetzung der Überprüfungsverordnung

4.4.1. Zustimmung

Die Kantone, die sich zu den Verordnungsänderungen zur Überprüfungsverordnung geäussert haben, und die KKPKS unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen im Grundsatz und verweisen mehrheitlich auf ihre früheren Stellungnahmen zu den Gesetzesanpassungen. Mehrere Kantone (u. a. SG, SO, TI und UR) unterstützen die Variante, dass der Bund den Kantonen ein einheitliches Überprüfungsformular zur Verfügung stellt. Hinsichtlich der Gesundheitskontrolle erwarten die KKPKS, LU und SO, dass sich das SEM innerhalb der EU für eine praxistaugliche Umsetzung entsprechend den Ausführungen in den Erläuterungen einsetzt. Mehrere Kantone (u. a. BE, TG und TI) befürworten eine Umsetzung der Gesundheitskontrolle auf Weisungsstufe und verlangen, dass die Kantone bei der Ausarbeitung miteinbezogen werden.

Das UNHCR äussert sich grundsätzlich positiv zu den Verordnungsänderungen zum Überprüfungsverfahren und sieht darin auch die Chance, frühzeitig Personen zu erkennen, die besondere Bedürfnisse haben oder staatenlos sind. Die geplanten Verordnungsanpassungen werden mehrheitlich begrüsst, jedoch bestehe noch Ergänzungsbedarf bei der Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung.

4.4.2. Kritik und Ablehnung

Mehrere Kantone, darunter AG, BE, BL, SG, SO und VD, weisen auf den Mehraufwand hin, den die neuen Aufgaben im Rahmen der Überprüfung mit sich bringen. Sie fordern teilweise, dass der Bund für die dadurch entstehenden Mehrkosten aufkommen solle (u. a. SG und VD). Der Kanton GE kritisiert die Regelung, dass bei Einleitung eines Strafverfahrens insbesondere bei einem Verfahren nach Artikel 115 des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 16. Dezember 2005 (AIG; SR 142.20) kein Überprüfungsverfahren durchgeführt werden soll (so auch

AsyLex).

Die SP sowie weitere Vernehmlassungsteilnehmende (u. a. AsyLex, SFH und SRK) verlangen, dass die Modalitäten der Gesundheitskontrolle und der Vulnerabilitätskontrolle auf Verordnungsstufe und nicht auf Weisungsstufe geregelt werden.

Die GRÜNEN, die SP und verschiedene Organisationen (u. a. AvenirSocial, J+P, CAR, DJS und EKM) verlangen, dass die Verordnungsbestimmungen dahingehend ergänzt werden, dass der betroffenen Person aufgrund ihrer Korrekturhinweise im Überprüfungsformular in einem späteren Verfahren kein Nachteil entstehen dürfe. Das SRK verlangt darüber hinaus, dass die Vorgaben zum Inhalt des Überprüfungsformulars in der Überprüfungsverordnung vollständig auf Verordnungsstufe abgebildet werden.

AsyLex, CAR, DJS, NoGEAS, ODAGE, Pikett Asyl und SBAA verlangen, auf die vorgeschlagene Verkürzung der Meldefrist bei einem BAZ auf 24 Stunden zu verzichten. Zudem solle gemäss der SP (sowie u. a. FP, Plateforme Traite, SFH, SRK und ZiAB) auf Verordnungsstufe ergänzt werden, dass eine betroffene Person in der Regel dem nächstgelegenen Zentrum innerhalb der Asylregion zugewiesen wird und dass dabei die Anwesenheit von Angehörigen in der Schweiz und besondere Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Die GRÜNEN und die SP (sowie u. a. NoGEAS, Pikett Asyl, Plateforme Traite, SBAA und

SFH) fordern, dass bei Sprachschwierigkeiten mit zusätzlichen Mitteln sichergestellt werden soll, dass die betroffenen Personen die notwendigen Informationen zum Überprüfungsverfahren erhalten. Die Information der betroffenen Person solle zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen (UNHCR).