Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/7: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts · 35 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 20Fedlex · Ergebnisbericht
der asylsuchenden Person berücksichtigt werden müsse (die GRÜNEN, CAR, DJS, FPAZH, NoGEAS, Pikett Asyl, SBAA und Sosf). AsyLex schlägt vor, dass die dreimonatige Frist ab Wiederauftauchen der Person entsprechend Artikel 46 Absatz 2 Unterabsatz 2 der AMMR-Verordnung als Grundsatz gelten solle. Nur in besonderen Ausnahmefällen dürfe eine verlängerte Überstellungsfrist auch über zwölf Monate angewendet werden. AsyLex schlägt eine entsprechende Formulierung vor.
Ferner müsse es die Möglichkeit geben, im Hinblick auf die Verlängerung der Überstellungsfrist im Rahmen eines rechtlichen Gehörs gemäss Artikel 29 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV; SR 101) Stellung zu nehmen und einen Rechtsbehelf dagegen einzulegen (CAR, DJS, FPAZH, NoGEAS, Pikett Asyl, SBAA und Sosf). Gemäss AsyLex stelle eine Verlängerung der Überstellungsfrist eine Änderung der Rechte im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a VwVG dar und sei formell zu verfügen (inkl. Rechtsmittelbelehrung). AsyLex schlägt eine entsprechende Formulierung vor.
5.1.3. Kindeswohlabklärung bei unbegleiteten Minderjährigen
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende schlagen eine Formulierungsanpassung in Artikel 88a Absatz 1 VZAE vor, wonach das Kindeswohl Priorität für sämtliche Handlungen der Ver-
trauensperson hat (die GRÜNEN, AvenirSocial, CAR, Ethik und Gesellschaft, J+P, DJS, EKM, FIZ, HEKS, FP, NoGEAS, Pikett Asyl, Plateforme Traite, SBAA, SFH und Sosf).
Einige Vernehmlassungsteilnehmende schlagen vor, dass in Dublin-Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates eine Abklärung des übergeordneten Kindesinteresses von einer Fachperson im Kindesschutz durchgeführt wird und dass das SEM unter Einbezug von Fachorganisationen Standards für diese Abklärung in einer Weisung festhalten soll (Ethik und Gesellschaft, J+P, HEKS, SFH und UNHCR). Es wird eine entsprechende Anpassung von Artikel 7 AsylV 1 vorgeschlagen.
5.1.4. Kriterienkatalog für die Souveränitätsklausel
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende fordern eine grosszügigere Praxis und verbindliche Regelungen beim Selbsteintritt im Dublin-Verfahren. Sie schlagen vor, einen transparenten Kriterienkatalog auf Verordnungs- oder Weisungsstufe festzulegen, nach welchem die Schweiz
Selbsteintritte vornimmt (SP, AsyLex, AvenirSocial, CAR, DJS, Ethik und Gesellschaft, Ethik und Gesellschaft, J+P, EKM, FIZ, FPAZH, HEKS, FP, Pikett Asyl, Plateforme Traite, SBAA, SGB, SFH, Sosf und ZiAB).
Einige Vernehmlassungsteilnehmende schlagen entsprechende Formulierungsvorschläge in Artikel 29a Absatz 3bisE-AsylV 1 vor, wobei sich die Kriterien teilweise inhaltlich unterscheiden
(die GRÜNEN, SP, AvenirSocial, CAR, DJS, Ethik und Gesellschaft, J+P, FIZ, HEKS, FP, Pikett Asyl, Plateforme Traite, SBAA, SFH und ZiAB).
Aus Sicht der EKM widerspreche jede Überstellung eines unbegleiteten Kindes grundsätzlich dem Kindeswohl. Insbesondere in diesen Fällen sollte die Schweiz also rasch von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen.
Der SGB fordert, neben einem verbindlichen Kriterienkatalog für die zwingende Anwendung des Selbsteintritts, UMA, Folteropfer und andere schutzbedürftige Personen von beschleunigten Verfahren auszunehmen.
5.1.5. Dublin-Haft
Ermessensspielraum der Vollzugsbehörden
AG und SH möchten, dass die Möglichkeit, den Ermessensspielraum für die zuständigen Behörden zu vergrössern, bei der Umsetzung der Dublin-Haft konsequent genutzt werde.