Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/7: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

4.3. Verordnungsanpassungen aufgrund des Bundesbeschlusses zur Übernahme und Umsetzung der Eurodac- Verordnung

4.3.1. Zustimmung

AI, BS, GE, GL, JU, NE, SO und der sgv stimmen dem Revisionsentwurf in Zusammenhang mit Eurodac ohne Anmerkungen zu.

AG, BE, FR, LU, NW, OW, SG, SH, TI, UR, VD, VS, AvenirSocial und der SGB begrüssen

die Vorlage und bringen verschiedene Anmerkungen an. Diese beziehen sich insbesondere auf die neuen Datenerfassungen, die Kosten und die neue Pflicht zur Bestimmung einer Vertrauensperson für unbegleitete Minderjährige, wenn Daten in Eurodac erfasst werden. Einige Bemerkungen betreffen auch den Datenschutz. NW weist darauf hin, dass insbesondere die vorgesehene Interoperabilität der Systeme (Eurodac, Einreise- und Ausreisesystem [EES], zentrales Visa-Informationssystem [VIS], Reisegenehmigungssystem [ETIAS]) sorgfältig begleitet werden müsse. Die Rolle der kantonalen Behörden – namentlich bei der Erfassung und Verarbeitung von Daten – sei frühzeitig zu klären und auf geeignete IT-Schnittstellen und Schulungskonzepte abzustützen. ZG beschränkt sich darauf, auf die vorangegangene Stellungnahme zu den Bundesbeschlüssen zu verweisen. Für LU ist es wichtig, dass datenschutzrechtliche Vorgaben bei der Verarbeitung besonders sensibler Informationen, insbesondere im Bereich der Gesundheits- und biometrischen Daten, konsequent eingehalten werden.

Das SRK spricht sich für gezielte Schutzmassnahmen für vulnerable Personen aus, die jedoch nicht Eurodac betreffen. Das UNHCR ist der Meinung, dass die Identifizierung und Registrierung von Kindern zu ihrem Schutz beitragen können. Diese Prozesse müssten jedoch in einer kinderfreundlichen Weise erfolgen und das Kindesinteresse nach Artikel 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vorrangig berücksichtigen.

4.3.2. Kritik und Ablehnung

Die SVP lehnt den neuen Entwurf zum Migrationspakt ab, einschliesslich der neuen Eurodac-Verordnung. Sie bedauert, dass neue, umfangreiche Verpflichtungen auferlegt würden, etwa die Bestimmung einer Vertrauensperson für unbegleitete Minderjährige; und dies bereits bei der Erfassung der biometrischen Daten, und nicht erst im Wegweisungsverfahren.

Die KKPKS, BL und SH sind der Ansicht, dass die Bestimmung einer Vertrauensperson nicht wie im aktuellen Entwurf vorgesehen realisierbar sei und sich im Wesentlichen auf die Überprüfungsverordnung beziehe. Nach Auffassung von BL kann das BAZG die Daten direkt erfassen.

Die GRÜNEN, SP, CAR, J+P, Ethique et société, DJS, Plateforme Traite, SFH, FPAZH, FP,

Pikett Asyl, SBAA und Sosf sprechen sich grundsätzlich gegen die Erweiterung der Eurodac-Datenbank aus.

CAR, DJS, Pikett Asyl und SBAA lehnen die Vorlage aus verschiedenen Gründen insbesondere in Zusammenhang mit dem Datenschutz ab. J+P, Ethique et société, HEKS und FP äussern sich ebenfalls kritisch und bringen verschiedene Vorschläge zu den geplanten Verordnungsänderungen ein. Das Gleiche gilt für SP, FIZ, Plateforme Traite, SFH und ZiAB. ZiAB unterstützt im Wesentlichen die Stellungnahme der SFH.

AsyLex, CAR, DJS, EKM, die GRÜNEN, SP, FPAZH, HEKS, NoGEAS, Pikett Asyl, SBAA,

Sosf und SFH äussern sich eher kritisch; dies namentlich in Bezug auf den Datenschutz, die erhobenen Daten insbesondere von Minderjährigen und den Umstand, dass die Ergebnisse des Fingerabdruckabgleichs nicht mehr in jedem Fall einer Expertin oder einem Experten zur Verifizierung vorgelegt werden.