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Vernehmlassung 2025/7: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts · 35 Seiten

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Überblick

Der Bundesrat eröffnete am 20. Juni 2025 die Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts. Die Vernehmlassung dauerte bis am 13. Oktober 2025.

Zur Vernehmlassungsvorlage sind 61 Eingaben eingegangen. 22 Kantone, drei politische Parteien (die GRÜNEN, SP und SVP), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sowie 22 weitere interessierte Kreise haben sich schriftlich geäussert. 11 Vernehmlassungsteilnehmende haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (AR, GR, BGer, Flughafen Zürich AG, KKJPD, SAG, SGV, SVZ, VSAA, VSED, WAS).

Die wichtigsten Kritikpunkte, die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens geäussert wurden, sind:

Allgemeine Rückmeldung zu den Verordnungsanpassungen

Einige Kantone weisen darauf hin, dass die Vorlage weitreichende finanzielle und personelle Konsequenzen für die Kantone habe und, falls neue Aufgaben auf die Kantone zukommen, eine Entschädigung durch den Bund angezeigt sei. Die GRÜNEN, die SP und die Mehrheit der weiteren interessierten Kreise kritisieren, dass mit der Genehmigung der Bundesbeschlüsse zur Übernahme und Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts primär massive Verschärfungen eingeführt werden. Sie fordern, dass die Schweiz auf Ebene der Verordnungsanpassungen die weiterhin bestehenden Handlungsspielräume zum Schutz von Asylsuchenden nutzen solle. Die SVP kritisiert, dass der Entwurf bürokratisch, kostspielig und verfassungswidrig sei und daher nicht akzeptiert werden könne.

Verordnungsanpassungen aufgrund des Bundesbeschlusses zur Übernahme und Umsetzung der AMMR-Verordnung

Die Mehrheit der Kantone hat keine Anmerkungen zur Übernahme der AMMR-Verordnung und ihrer Umsetzung auf Verordnungsstufe. Einige Kantone begrüssen die vorgeschlagene Bestimmung der VVWAL zum Austausch von Informationen über den Gesundheitszustand vor der Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat. Von den Parteien stimmt die SP den Verordnungsänderungen im Grundsatz zu, macht jedoch viele Änderungsvorschläge. Auch die GRÜNEN äussern sich nicht im Grundsatz ablehnend und reichen ebenfalls zahlreiche Änderungsvorschläge ein. Die SVP hingegen lehnt die Verordnungsänderungen gesamthaft ab. Die SP und die GRÜNEN sowie weitere Vernehmlassungsteilnehmende fordern eine Klarstellung, dass asylsuchende Personen, die auf ein Tonaufnahme verzichten, keinen Nachteil erleiden. Weiter verlangen sie unter anderem eine Entschädigung der Rechtsvertretung für den zusätzlichen Aufwand bezüglich Tonaufnahmen und einen verbindlichen Kriterienkatalog für Selbsteintritte.

Verordnungsanpassungen aufgrund des Bundesbeschlusses zur Übernahme und Umsetzung der Eurodac-Verordnung

AI, BS, GE, GL, JU, NE, SO und der sgv stimmen dem Revisionsentwurf in Zusammenhang mit Eurodac ohne Bemerkungen zu, während AG, BE, FR, LU, NW, OW, SG, SH, TI, UR, VD, VS, AvenirSocial und der SGB dem Entwurf ebenfalls zustimmen, jedoch mehrere Anmerkungen anbringen. Diese beziehen sich insbesondere auf die neuen Datenerfassungen, die Kosten, die Verpflichtung zur Bestimmung einer Vertrauensperson für unbegleitete Minderjährige sowie den Datenschutz. Die SVP lehnt den neuen Entwurf zum Migrationspakt ab, einschliesslich der neuen Eurodac-Verordnung. Die GRÜNEN, SP, CAR, J+P, Ethique et