Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/92: Totalrevision des Bundesgesetzes über Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) und Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft · 30 Seiten
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es also um eine Einheit, von der Innovation und Effizienz erwartet wird, drängt sich die Rechtsform der AG auf. Diese bietet auch Vorteile auf dem Arbeitsmarkt, wenn es darum geht, mit attraktiven Stellenangeboten qualifizierte Fachkräfte zu rekrutieren. Es ist denn auch nicht zufällig, dass praktisch alle Anstalten des Bundes ihr Personal öffentlich-rechtlich anstellen.
Schliesslich fällt noch ein weiterer Vorteil zugunsten der AG ins Gewicht: Sollte später eine Beteiligung Dritter am Rüstungsunternehmen angestrebt und das Gesetz entsprechend angepasst werden, stünde bei der AG die körperschaftliche Struktur bereits zur Verfügung und müsste nicht erst geschaffen werden.
Insgesamt überwiegen aus Sicht des Bundesrats die Vorteile der spezialgesetzlichen AG des öffentlichen Rechts. Sie erlaubt es, für die konkreten Anforderungen massgeschneiderte Lösungen zu schaffen, indem punktuell vom Obligationenrecht abgewichen wird.
2.5 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-
gien des Bundesrats
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 202413 zur Legislaturplanung 2023–2027 noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 202414 über die Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt. Die damalige Chefin VBS hat Prof. Dr. Martin Dumermuth erst im Frühjahr 2024 beauftragt, die Rechtsform der RUAG MRO aus rechtlicher Sicht zu beurteilen. Eine allfällige Änderung der Rechtsform wird voraussichtlich per 1. Januar 2028 in Kraft treten. Es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzplanung des Bundes zu erwarten.
2.6 Eckwerte der neuen Sicherheitspolitischen Strategie und Rüstungspoliti-
sche Strategie
Der Bundesrat beschloss am 20. Dezember 2024 die Eckwerte zur nächsten Sicherheitspolitischen Strategie.15 Diese unterstreichen die Wichtigkeit der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) für die Versorgung der Armee mit Gütern und Dienstleistungen und somit für die Sicherheit der Schweiz. Als Stossrichtung wird ihre Stärkung angestrebt.
Die Rüstungspolitische Strategie des Bundesrats vom 20. Juni 202516 äussert sich ausführlich zur Wichtigkeit der STIB und misst der RUAG MRO als Teil der Schweizer Industriebasis im Bereich der Instandhaltung und Integration eine zentrale Rolle zur Stärkung der Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeit der Armee bei. Zur STIB zählen neben industriellen Produktionsfähigkeiten auch Fähigkeiten und Kapazitäten für den Betrieb und die Instandhaltung einsatzrelevanter Systeme der Armee sowie für die Integration von Schlüsselkomponenten in diese Systeme. Diese Unternehmen bilden die verteidigungskritische Industriebasis (VIB).
Die RUAG MRO soll künftig in allen Lagen robuste Leistungen erbringen und die Versorgungssicherheit auch in Krisen oder im Fall eines bewaffneten Konflikts gewährleisten. Zudem soll die RUAG MRO als Teil der Schweizer Industrie auch eine wichtige
13 BBl 2024 525
14 BBl 2024 1440
15 Medienmitteilung vom 20. Dezember 2024: «Bundesrat beschliesst Eckwerte der Sicherheitspolitischen Strategie 2025»
16 BBl 2025 2151