Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/92: Totalrevision des Bundesgesetzes über Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) und Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft · 30 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
Rolle in europäischen Rüstungskooperationen spielen können. Die Rüstungspolitische Strategie hält weiter fest, dass Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen geprüft werden sollen, die dem Bund bei Bedarf erlauben, der RUAG MRO finanzielle Mittel für Beteiligungsvorhaben zur Verfügung zu stellen.
Die Rüstungspolitische Strategie definiert 5 Ziele und 10 Handlungsfelder. Im Zusammenhang mit der RUAG MRO sind vor allem das Ziel 1 «Die Schweiz stärkt ihre industriellen Kernfähigkeiten und Kapazitäten im Inland zu Gunsten der Einsatz- und Durchhaltefähigkeit der Armee» und das Handlungsfeld 1 «Identifikation und Priorisierung von sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien und industriellen Kernfähigkeiten und Kapazitäten» massgebend. Im Ziel 1 wird unter anderem festgehalten, dass die MKZ über diejenigen industriellen Kernfähigkeiten und Kapazitäten verfügen müssen, die für den Betrieb und die Instandhaltung der einsatzrelevanten Systeme der Armee in allen Lagen erforderlich sind. Die RUAG MRO nimmt heute für praktisch sämtliche Hauptsysteme der Armee die Rolle des MKZ wahr und ist daher unverzichtbar. Im Handlungsfeld 1 wird die RUAG MRO zudem ausdrücklich bezüglich ihrer Wichtigkeit zur Stärkung der Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeit der Armee erwähnt.
3 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
3.1 Darstellung anderer Länder (BRD, FRA, ITA, AUT, FIN, SWE, ESP, GBR, NLD, BEL)
Das Gros der westlichen europäischen Nationen17 verfügen über eigene, international tätige Rüstungskonzerne (mit und ohne staatliche Beteiligung18). Dies ermöglicht ihnen, eine Vielzahl von Rüstungssystemen im eigenen Land zu beschaffen und entsprechend direkt durch den Originalhersteller über den Lebensweg zu betreuen und instandhalten zu lassen. Im Gegensatz dazu verfügt die Schweiz über eine sehr beschränkte Anzahl von Herstellern, welche Gesamtsysteme für den Rüstungsmarkt in der Schweiz produzieren (z.B. Pilatus, GDELS-Mowag, Rheinmetall Air Defence). Das Gros der Rüstungssysteme beschafft die Schweiz daher aus dem Ausland und kann sie, aus Sicherheitsüberlegungen, nicht durch den ausländischen Originalhersteller betreuen und instandhalten lassen. Dieser Umstand wurde beim nachfolgenden internationalen Vergleich berücksichtigt und die Gegenüberstellung fokussiert sich daher auf die Instandhaltung.
Die Instandhaltung militärischer Systeme wird grundsätzlich in vier Ebenen gegliedert. Wobei bei den verschiedenen Teilstreitkräften unterschiedliche Ausprägungen bestehen. Die Truppeninstandhaltung (Ebene 1 und 2) wird jedoch bei allen betrachteten Nationen durch militärische bzw. staatliche Organisationen ausgeführt und ist somit für die weiteren Betrachtungen im Zusammenhang mit der Rechtsform RUAG MRO nicht relevant.
Hingegen ist die Industrielle Instandhaltung (Ebene 3 und 4) in den verschiedenen Nationen unterschiedlich geregelt und hängt unter anderem auch von der Grösse der Rüstungsindustrie im eigenen Land ab. Die Ausprägungen reichen von starken eigenen Armee- bzw. Bundes-Werkstätten über staatliche Betriebe bis hin zur Auslagerung an die Originalhersteller sowie zu entsprechenden Mischformen. Eine Organisation analog RUAG MRO kennen die wenigsten Nationen (z.B. Millog Oy, FIN). Allgemein ist,
17 Zum Beispiel: BRD, FRA, ITA, GBR, ESP, SWE, FIN, NOR, NLD. Nur beschränkt auf Waffen: BEL, AUT
18 Europäische Nationen die Beteiligungen an Rüstungskonzernen: BRD, FRA, ITA, ESP, NOR, FIN, BEL; Die prozentualen Beteiligungen von Nationen an den Rüstungskonzernen waren tendenziell in den letzten Jahrzehnten rückläufig (Friedensdividende, Internationalisierung, etc.).