Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/92: Totalrevision des Bundesgesetzes über Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) und Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft · 30 Seiten
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bei der Nitrochemie AG53 gemacht worden sind.54 Könnte das Unternehmen in solchen Szenarien aus formalen Gründen keine Kapitalisierungsmassnahmen einleiten, hätte dies aus sicherheitspolitischer Sicht möglicherweise unerwünschte Auswirkungen.
Es handelt sich um die Umsetzung der bereits in der rüstungspolitischen Strategie des Bundesrats formulierten Absicht, die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zu prüfen, «damit der Bund bei umfassenden Beteiligungsvorhaben der RUAG MRO zur Sicherstellung verteidigungskritischer Vorhaben bei Bedarf finanzielle Mittel bereitstellen könnte».55 Die vorgeschlagene Lösung orientiert sich an Artikel 40d LFG56 und an Artikel 14 des SIFEM-Gesetzes57, in denen es um die Kapitalausstattung der Skyguide bzw. der SIFEM geht.
Die Bestimmung sieht keinen Automatismus in dem Sinne vor, dass der Bund jederzeit Kapitalbedürfnisse des Unternehmens befriedigen muss. In erster Linie hat sich die RUAG MRO wie erwähnt eigenwirtschaftlich zu finanzieren. Dazu gehört auch, dass alle eigenen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft und gegebenenfalls Restrukturierungs-, Sanierungs- oder anderweitige Massnahmen zur Sicherstellung der Eigenwirtschaftlichkeit getroffen werden. Die Möglichkeit für eine Fremdfinanzierung ist in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c ausdrücklich vorgesehen. Allenfalls muss auch auf Projekte oder Vorhaben verzichtet werden, wenn diese die (finanziellen) Möglichkeiten der Unternehmung übersteigen.
In jedem Fall ist für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung die Zustimmung des Parlaments erforderlich, das eine Ausrichtung von Kapital im Rahmen eines Kreditbeschlusses verabschieden muss. Die Bestimmung liefert nur die gesetzliche Grundlage, damit auch bei Dringlichkeit rechtzeitig und soweit notwendig die Kapitalbasis erweitert und ein Kredit gesprochen werden kann, ohne dass zuerst eine Gesetzesrevision durchgeführt werden muss. Eine solche gesetzliche Grundlage ist notwendig, weil die Kapitalausstattung für das Unternehmen eine Subvention im Sinne des Subventionsgesetzes darstellt (vgl. auch Botschaft zum Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM)58.
Art. 24 Aufhebung eines anderen Erlasses
Es handelt sich um eine Totalrevision, d.h., das neue Gesetz wird das heute geltende BGRB ersetzen. Das Bundesgesetz vom 10. Oktober 199759 über die Rüstungsunternehmen des Bundes ist deshalb aufzuheben.
Art. 25 Änderung anderer Erlasse
Art. 65c MG: Nach Artikel 65c MG kann das VBS für Angestellte der Militärverwaltung des Bundes, die für einen Einsatz der Armee unentbehrliche Leistungen erbringen, den militärischen Einsatz anordnen (Abs. 1). Diese Angestellten leisten den militärischen
53 Zur Nitrochemie AG siehe die Ziff. 2.3
54 Siehe dazu Motion SiK-S 25.3000 vom 9.1.2025, Kapazitätserweiterung der Nitrochemie.
55 BBl 2025 2151, S. 31
56 SR 748.0
57 SR 974.4
58 BBl 2023 55, S. 20
59 AS 1998 1202; 2001 1582; 2011 5859