Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/92: Totalrevision des Bundesgesetzes über Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) und Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft · 30 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Entstehung der RUAG MRO und Handlungsbedarf
1997 wurden die Unternehmen der Gruppe Rüstung im damaligen Bundesamt für Rüstungsbetriebe (BRBT), in die privatrechtliche Aktiengesellschaft (AG) der RUAG Holding AG überführt. Betroffen waren die vier Unternehmen SE Schweizerische Elektronikunternehmung, SF Schweizerische Unternehmung für Flugzeuge und Systeme, SM Schweizerische Munitionsunternehmung und SW Schweizerische Unternehmung für Waffensysteme, die vor der Überführung als unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert waren. Die Gründung der Gesellschaft zielte darauf ab, die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und die Beteiligung von Privaten zu ermöglichen. Damit sollte der bevorstehende Auftragsrückgang als Folge von Armeereform und Budgetkürzungen durch den gezielten Einsatz vorhandener Technologien im Zivilbereich aufgefangen werden. Dazu wurde der RUAG Holding AG unternehmerischer Handlungsspielraum eingeräumt, indem sich der Bund darauf beschränken wollte, seinen Einfluss in erster Linie über seine Aktionärsrechte geltend zu machen.1
Die reale Entwicklung ging in eine andere Richtung. Die erhoffte Beteiligung Privater kam nie zustande und verschiedene Anpassungen des rechtlichen Rahmens wie der vom Parlament am 17. Dezember 2010 verabschiedete Mantelerlass «Bundesgesetz über die Mitwirkung der Bundesversammlung bei der Steuerung der verselbstständigten Einheiten»2 führten dazu, dass die Einflussnahme der Politik auf das Unternehmen ausgebaut wurde. Der RUAG Holding AG gelang es zwar, Geschäftsfelder ausserhalb ihres armeebezogenen Auftrags zu erschliessen und in diesem Bereich einen bedeutenden Pfeiler des Unternehmens aufzubauen. Die damit verbundenen Tätigkeiten entfernten sich jedoch immer mehr vom Kernauftrag, waren durch den gesetzlichen Zweck nur noch teilweise abgedeckt und zunehmend mit Risiken verbunden. Zudem wurde 2016 ein Cyberangriff auf die RUAG Holding AG festgestellt, welcher Mängel in der IT-Sicherheit des Unternehmens offenlegte. Vor diesem Hintergrund entschloss sich der Bundesrat 2018 zu einer Entflechtung: Die vorwiegend international und im zivilen Sektor tätigen Geschäftseinheiten wurden der RUAG International zugeordnet, mit dem Ziel, diese zu verkaufen. Die RUAG-Einheiten, die primär für die Armee tätig waren, kamen dagegen zur RUAG MRO Holding AG (nachfolgend RUAG MRO) und sollten in der Hand des Bundes bleiben. Zudem wurde beschlossen, die Informatik der RUAG MRO in den IKT-Sicherheitsperimeter des Bundes zu überführen.
Die Tätigkeit der heutigen RUAG MRO ist durch eine grosse Nähe zur Armee gekennzeichnet. Die Armeeaufträge machen über 80 Prozent des Umsatzes aus und nähern sich Prozentwerten, wie sie vor der Ausgliederung der Rüstungsunternehmen erreicht wurden. Parallel dazu wandelte sich auch das sicherheitspolitische Umfeld: Die geopolitische Lage verlangt eine intensivere politische Steuerung, als dies bei einer privatrechtlichen AG möglich ist. Der Wunsch nach einem Ausbau der Steuerung ist auch im Parlament wiederholt zum Ausdruck gebracht worden.
Die geschilderten Veränderungen und die gewandelten Bedürfnisse treten mit zentralen Grundprinzipien in Konflikt, die für eine privatrechtliche AG charakteristisch sind. Im
1Vgl. Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) vom 16. April 1997, BBl 1997 III 769, 774 ff.