Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/52: 20.445 n Neuer Straftatbestand Cybermobbing · 37 Seiten
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Übersicht
Mit dieser Vorlage soll das sogenannte Mobbing – also das wiederholte und über
längere Zeit andauernde Demütigen, Bedrohen, Schikanieren oder Belästigen einer Person, um diese herabzusetzen oder auszugrenzen – unter Strafe gestellt wer-
den. Dabei sind sowohl analoge als auch digitale Handlungen erfasst. Die Vorlage
verfolgt das Ziel, das strafrechtliche Instrumentarium gegen Mobbing und Cyber-
mobbing zu verstärken und damit den Schutz betroffener Personen zu verbessern.
Ausgangslage
Bereits heute bestehen strafrechtliche und zivilrechtliche Instrumente, um gegen Mobbing und Cybermobbing vorzugehen. Insbesondere können die einzelnen Handlungen, die bei Mobbing und Cybermobbing typischerweise vorkommen, bereits in weitem Umfang aufgrund der geltenden Strafnormen verfolgt und bestraft werden. Es besteht jedoch eine Lücke, wenn die einzelnen Handlungen aufgrund ihres isoliert gesehen geringen Unrechtsgehalts die Schwelle der geltenden Strafnormen nicht erreichen, das Verhalten aber in seiner Gesamtheit strafwürdig scheint.
Inhalt der Vorlage
Die Kommission schlägt daher vor, das Strafgesetzbuch um eine neue Strafnorm zu ergänzen, die Mobbing als «Herabsetzung und Ausgrenzung» unter Strafe stellt. Sie ist unter den strafbaren Handlungen gegen die Ehre eingereiht. Die Tat soll auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Bei Handlungen, die einem grösseren Personenkreis wahrnehmbar gemacht werden und auf eine öffentliche Herabsetzung der betroffenen Person zielen – namentlich bei Cybermobbing – ist die Strafdrohung höher: Diesfalls soll die Tat, ebenfalls auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.