Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/52: 20.445 n Neuer Straftatbestand Cybermobbing · 37 Seiten
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5 Erläuterungen zu Artikel 177bis StGB
5.1 Systematische Einordnung
Die verpönte Wirkung der Mobbing-Handlungen, welche diese letztlich strafwürdig macht, liegt in der Herabsetzung oder Ausgrenzung einer Person. Es geht um deren «soziale Anerkennung als verantwortliche Person», die identitätsstiftende «Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe».80 Somit steht das Rechtsgut der Ehre im Vordergrund (zum Ganzen oben, Ziff. 4.2.2).
Daher wird vorgeschlagen, die Strafnorm als Artikel 177bisStGB anschliessend an die Beschimpfung unter den strafbaren Handlungen gegen die Ehre einzureihen.
5.2 Randtitel
Das Verhalten, das mit der neuen Strafnorm für strafbar erklärt werden soll, wird in der Alltagssprache als «Mobbing» bezeichnet. Es gibt jedoch keine einheitliche Definition dafür (oben, Ziff. 2.1). Mit «Mobbing» als Randtitel würde im StGB erstmals ein Anglizismus eingeführt. Dies sollte gut überlegt sein, da es eine Veränderung im Sprachgebrauch des StGB für die Zukunft einleiten kann.81 Schliesslich handelt es sich um einen sog. false friend: Im Englischen wird das Verhalten gar nicht «Mobbing», sondern «Bullying» genannt.
Auf Französisch wird Mobbing mit «Harcèlement» umschrieben. Dieser Begriff ist sehr weit: Er kann mit «wiederholter Belästigung» übersetzt werden und findet im Zusammenhang mit unterschiedlichen Phänomenen Anwendung, die auf Deutsch eine spezifische Bezeichnung haben. So trägt insbesondere die neue Strafnorm zur Nachstellung (Art. 181b StGB) in der französischen Fassung den Randtitel «Harcèlement».82
All dies spricht für einen Randtitel, der an das im Tatbestand definierte strafbare Verhalten anknüpft. Vorgeschlagen wird der Randtitel «Herabsetzung und Ausgrenzung» (französisch: «Rabaissement et marginalisation»; italienisch: «Discreditamento ed emarginazione»). Dieser orientiert sich an der für strafbar erklärten Wirkung der Tat (unten, Ziff. 5.3.3).
5.3 Objektiver Tatbestand
5.3.1 Tathandlungen
Die typischen Handlungen des Mobbings werden mit «demütigen, bedrohen, schikanieren oder belästigen» umschrieben. Dabei ist die Form der Mitteilung irrelevant: Die Handlungen können durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde, Tätlichkeit oder durch
80 Stratenwerth/Bommer, BT I, § 11 N 1.
81 Zum Ganzen www.bk.admin.ch > Dokumentation > Sprachen > Hilfsmittel für Textredaktion und Übersetzung > Verfassen von Texten allgemein > Empfehlungen zu Anglizismen (Stand: 02.03.2026).
82 «Harcèlement» wird neben Mobbing und Nachstellung etwa auch für Telefonterror/-belästigung, sexuelle Belästigung und Belästigung im Alltag verwendet.